Die Europäische Kommission hat bei den Brexit-Verhandlungen einen ersten Durchbruch konstatiert und empfohlen, in die zweite Verhandlungsphase einzutreten. Dies teilte die EU-Behörde am 08.12.2017 mit. Bei den drei prioritären Themen der ersten Phase – Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich, Grenze zwischen Irland und Nordirland, Finanzverpflichtungen gegenüber der EU, seien ausreichende Fortschritte erzielt worden.
EU-Bürger behalten ihre Rechte im Vereinigten Königreich
Auch nach dem Brexit würden die Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich und die der Briten in der EU unverändert gewährleistet, so die Kommission. EU-Bürger im Vereinigten Königreich müssten auch keine teuren und komplizierten Verwaltungsverfahren auf sich nehmen.
Keine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland
Bei der Grenze zwischen Irland und Nordirland erkenne das Vereinigte Königreich die besondere Lage der Insel Irland an und habe weitreichende Zusagen gemacht, um eine harte Grenze zu vermeiden. Was die finanzielle Seite betreffe, akzeptiere das Vereinigte Königreich, dass es die als EU-Mitglied eingegangenen finanziellen Verpflichtungen auch erfüllen müsse.
Europäischer Rat jetzt am Zug
Laut Kommission muss nun der Europäische Rat (Art. 50 EUV) am 15.12.2017 entscheiden, ob ausreichende Fortschritte erzielt worden seien, damit die zweite Verhandlungsphase beginnen könne. Stelle der Europäische Rat ausreichende Fortschritte fest, könne die Kommission mit Gesprächen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beginnen. Die Brexit-Verhandlungen sollen bis Herbst 2018 abgeschlossen sein.
Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2017.
Zum Thema im Internet
Nähere Informationen zur Bewertung der Kommission finden Sie in der Kommissionsmitteilung über den Stand der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich. Die Mitteilung steht in englischer Sprache im pdf-Format auf der Website der Kommission zur Verfügung.
Dort finden Sie auch, jeweils als pdf-Datei, den Gemeinsamen Bericht der Unterhändler der Europäischen Union und der britischen Regierung (in englischer Sprache), auf dem die Bewertung der Kommission beruht, sowie die Leitlinien des Europäischen Rates vom 29.04.2017 und die Verhandlungsleitlinien des Rates vom 22.05.2017, letztere ebenfalls in englischer Sprache.
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Drewes, Einmal Brexit, bitte, DRiZ 2017, 149
Grupp, Rule Britannia!? - BREXIT-Kompass nach den Unterhauswahlen, EuZW 2017, 585
Mercer, Brexit – One Year On, IWRZ 2017, 221
Teichmann/Knaier, Brexit – Was nun?, IWRZ 2016, 243
Skouris, Brexit: Rechtliche Vorgaben für den Austritt aus der EU, EuZW 2016, 806
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