EU-Kommission sieht ersten Durchbruch bei Brexit-Verhandlungen

Die Europäische Kommission hat bei den Brexit-Verhandlungen einen ersten Durchbruch konstatiert und empfohlen, in die zweite Verhandlungsphase einzutreten. Dies teilte die EU-Behörde am 08.12.2017 mit. Bei den drei prioritären Themen der ersten Phase – Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich, Grenze zwischen Irland und Nordirland, Finanzverpflichtungen gegenüber der EU, seien ausreichende Fortschritte erzielt worden.

EU-Bürger behalten ihre Rechte im Vereinigten Königreich

Auch nach dem Brexit würden die Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich und die der Briten in der EU unverändert gewährleistet, so die Kommission. EU-Bürger im Vereinigten Königreich müssten auch keine teuren und komplizierten Verwaltungsverfahren auf sich nehmen.

Keine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland

Bei der Grenze zwischen Irland und Nordirland erkenne das Vereinigte Königreich die besondere Lage der Insel Irland an und habe weitreichende Zusagen gemacht, um eine harte Grenze zu vermeiden. Was die finanzielle Seite betreffe, akzeptiere das Vereinigte Königreich, dass es die als EU-Mitglied eingegangenen finanziellen Verpflichtungen auch erfüllen müsse.

Europäischer Rat jetzt am Zug

Laut Kommission muss nun der Europäische Rat (Art. 50 EUV) am 15.12.2017 entscheiden, ob ausreichende Fortschritte erzielt worden seien, damit die zweite Verhandlungsphase beginnen könne. Stelle der Europäische Rat ausreichende Fortschritte fest, könne die Kommission mit Gesprächen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich beginnen. Die Brexit-Verhandlungen sollen bis Herbst 2018 abgeschlossen sein.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2017.

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