Volksbank Reutlingen wollte sich Negativzinsen offenhalten
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Volksbank Reutlingen geklagt, weil diese Negativzinsen auf Guthaben von Privatkunden für die Zukunft nicht ausschließen wollte. Eine Klausel zu Negativzinsen hatte die Bank allerdings nach dem Protest der Verbraucherschützer aus ihrem Preisverzeichnis wieder gestrichen.
LG sieht Möglichkeit für Negativzinsen nur bei Neuverträgen
Der Anwalt der Volksbank berief sich auf variable Zinsen, die jeder Kontoinhaber beim Abschluss seines Vertrages akzeptiere. In Zeiten niedriger Zinsen könnten diese eben auch ins Minus gehen. Für die Richter ist entscheidend, ob und wann Kunden von ihrer Bank auf die möglichen Kosten hingewiesen werden. Neue Verträge seien somit unbedenklich, da sich die Vertragspartner bewusst auf die entsprechenden Konditionen einließen. Würden Negativzinsen allerdings auf alte, bestehende Verträge berechnet, sei das problematisch, da es ohne das bewusste Einverständnis der Sparer geschehe.
Geldinstitute leiden unter Negativzinspolitik
Die deutschen Banken leiden unter dem Niedrigzinskurs der Europäischen Zentralbank. Die Geldhäuser müssen selbst Negativzinsen zahlen, wenn sie Guthaben über Nacht bei der Notenbank lagern. Manches Institut will diese Belastung daher auf seine Kunden abwälzen. Daher kann das Urteil richtungsweisend für die Bankenbranche werden. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist der Meinung, seine Klage habe schon vor dem Gerichtstermin Wirkung gezeigt. "Manche Banken werden sich jetzt zweimal überlegen, ob sie Strafzinsen in ihr Verzeichnis schreiben", sagte er. Die Richter verwiesen darauf, der Fall habe das Potenzial, womöglich sogar vor dem Bundesgerichtshof zu landen.