LG Tü­bin­gen hält Ne­ga­tiv­zin­sen für Klein­spa­rer bei Neu­ver­trä­gen für zu­läs­sig

Bei neu an­ge­leg­ten Kon­ten hält das Land­ge­richt Tü­bin­gen Ne­ga­tiv­zin­sen für die Gut­ha­ben von Klein­spa­rern für zu­läs­sig. Pro­ble­ma­ti­scher sei dies bei alten Kon­to­ver­trä­gen, ar­gu­men­tier­ten die Rich­ter am 08.12.2017 im Rah­men der Haupt­ver­hand­lung. In dem Ver­fah­ren, das die Ver­brau­cher­zen­tra­le an­ge­strengt hat, soll das Ur­teil im Ja­nu­ar 2018 fal­len.

Volks­bank Reut­lin­gen woll­te sich Ne­ga­tiv­zin­sen of­fen­hal­ten

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg hatte gegen die Volks­bank Reut­lin­gen ge­klagt, weil diese Ne­ga­tiv­zin­sen auf Gut­ha­ben von Pri­vat­kun­den für die Zu­kunft nicht aus­schlie­ßen woll­te. Eine Klau­sel zu Ne­ga­tiv­zin­sen hatte die Bank al­ler­dings nach dem Pro­test der Ver­brau­cher­schüt­zer aus ihrem Preis­ver­zeich­nis wie­der ge­stri­chen.

LG sieht Mög­lich­keit für Ne­ga­tiv­zin­sen nur bei Neu­ver­trä­gen

Der An­walt der Volks­bank be­rief sich auf va­ria­ble Zin­sen, die jeder Kon­to­in­ha­ber beim Ab­schluss sei­nes Ver­tra­ges ak­zep­tie­re. In Zei­ten nied­ri­ger Zin­sen könn­ten diese eben auch ins Minus gehen. Für die Rich­ter ist ent­schei­dend, ob und wann Kun­den von ihrer Bank auf die mög­li­chen Kos­ten hin­ge­wie­sen wer­den. Neue Ver­trä­ge seien somit un­be­denk­lich, da sich die Ver­trags­part­ner be­wusst auf die ent­spre­chen­den Kon­di­tio­nen ein­lie­ßen. Wür­den Ne­ga­tiv­zin­sen al­ler­dings auf alte, be­stehen­de Ver­trä­ge be­rech­net, sei das pro­ble­ma­tisch, da es ohne das be­wuss­te Ein­ver­ständ­nis der Spa­rer ge­sche­he.

Geld­in­sti­tu­te lei­den unter Ne­ga­tiv­zins­po­li­tik

Die deut­schen Ban­ken lei­den unter dem Nied­rig­zins­kurs der Eu­ro­päi­schen Zen­tral­bank. Die Geld­häu­ser müs­sen selbst Ne­ga­tiv­zin­sen zah­len, wenn sie Gut­ha­ben über Nacht bei der No­ten­bank la­gern. Man­ches In­sti­tut will diese Be­las­tung daher auf seine Kun­den ab­wäl­zen. Daher kann das Ur­teil rich­tungs­wei­send für die Ban­ken­bran­che wer­den. Niels Nau­hau­ser von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Baden-Würt­tem­berg ist der Mei­nung, seine Klage habe schon vor dem Ge­richts­ter­min Wir­kung ge­zeigt. "Man­che Ban­ken wer­den sich jetzt zwei­mal über­le­gen, ob sie Straf­zin­sen in ihr Ver­zeich­nis schrei­ben", sagte er. Die Rich­ter ver­wie­sen dar­auf, der Fall habe das Po­ten­zi­al, wo­mög­lich sogar vor dem Bun­des­ge­richts­hof zu lan­den.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2017 (dpa).

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