Eine durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit einem allgemeinen Durchschnittsfall in der Gesamtbetrachtung aller Ordnungswidrigkeitenbereiche. Auf diesen Durchschnittsfall ist die Mittelgebühr zugeschnitten und nicht auf einen Durchschnittsfall aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. (Leitsatz der Schriftleitung)
LG Landshut, Beschluss vom 19.01.2017 - 3 QS 14/17, BeckRS 2017, 100824
Mehr lesenDie seit dem 01.07.2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz (LBG) enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Insbesondere können Beförderungsentscheidungen nicht auf die Neufassung des § 19 Abs. 6 LBG gestützt werden, weil diese den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese verletzt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am 21.02.2017 in sechs Musterverfahren entschieden (Az.: 6 B 1109/16, 6 B 1110/16, 6 B 1378/16, 6 B 1102/16, 6 B 1152/16 und 6 B 1131/16).
Mehr lesenDie gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Beamte bei herausragenden Leistungen höher zu stufen, darf nicht generell wegen mangelnder finanzieller Möglichkeiten des Landes abgelehnt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Urteil vom 26.01.2017, Az.: VG 36 K 443.15).
Mehr lesenBei einer Wohnungsdurchsuchung waren Polizisten zufällig auf einen Stoßzahn gestoßen, den die Region Hannover unter Verweis auf den Artenschutz beschlagnahmen ließ. Der Wohnungsinhaber wollte den Zahn zurück, die Region aber weigerte sich. Mit einem kuriosen Stoßzahn-Test konnte das Verwaltungsgericht Hannover am 21.02.2017 den Fall lösen.
Mehr lesenEin Aussteiger aus dem Rocker-Club "Satudarah" ist am 20.02.2017 wegen Drogen- und Waffengeschäften vom Duisburger Landgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dabei gewährten die Richter dem 47-Jährigen als Kronzeugen einen erheblichen Strafnachlass.
Mehr lesenBeckRS 2016, 110153).
Mehr lesenIm Rechtsstreit um irreführende Werbung auf der Webseite slimsticks-abo.de hat das Landgericht Aachen die Payplus GmbH als Domaininhaberin zur Unterlassung verurteilt. Dies berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg am 21.02.2017. Das LG sah das Unternehmen in der Verantwortung, weil es trotz Kenntnis von der unlauteren Werbepraxis nichts unternommen hatte, um die Rechtsverletzung zu unterbinden.
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