Das Verwaltungsgericht Münster hält weiter am vollen Flüchtlingsschutz für Syrer fest und hat die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 08.03.2017 verpflichtet, einer Familie aus Syrien mit subsidiären Schutzstatus die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen (Az.: 8a K 3540/16.A). Es widerspricht damit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster (BeckRS 2017, 102213), das einen generellen Anspruch syrischer Flüchtlinge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verneint hatte.
Mehr lesenDer Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die Wiederaufnahme des Völkermordprozesses von Bosnien-Herzegowina gegen Serbien abgelehnt. Das berichteten die Medien am 09.03.2017 in Sarajevo übereinstimmend. Die höchste Justizinstanz der Vereinten Nationen habe einen entsprechenden Brief an die drei Mitglieder des kollektiven Staatspräsidiums geschickt.
Mehr lesenBGB §§ 241 II, 253 II, 278, 280 I, 823 I, 831
Ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden wegen „Mobbings“ ist nicht bereits dann gegeben, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Konflikten und Meinungsverschiedenheiten oder nicht gerechtfertigten Maßnahmen des Arbeitgebers kommt. Erforderlich sind vielmehr Verhaltensweisen des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
BAG, Urteil vom 15.09.2016 - 8 AZR 351/15 (LAG Nürnberg), BeckRS 2016, 113588
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