BVerwG: Klagen gegen A3-Ausbau zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt erfolglos

Die Gemeinden Markt Wachenroth und Markt Mühlhausen sind mit ihren Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt von östlich Schlüsselfeld bis östlich der Anschlussstelle Höchstadt Nord vom 16.09.2015 gescheitert. Die beiden Gemeinden hatten insbesondere geltend gemacht, der Planfeststellungsbeschluss verletze sie in ihrer kommunalen Planungshoheit. Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht (Urteile vom 27.04.2017, Az.: 9 A 30.15 und 9 A 30.15).

Kein Anspruch der Gemeinden auf Lärmschutzwände anstatt Lärmschutzwällen

Ausweislich der rechtlich nicht zu beanstandenden Lärmprognose führten die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen (Fahrbahndecke mit verminderter Schallabstrahlung; Errichtung von Lärmschutzwällen) zu einer Verringerung der bisherigen Lärmbelastung im Gebiet der Kläger, begründet das BVerwG seine Entscheidungen. Die Grenzwerte, die für die in den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Kläger festgesetzten Gebietsarten gelten, würden danach nicht überschritten. Soweit sich die beiden klagenden Gemeinden auf eine von dieser Planung abweichende tatsächliche Entwicklung mancher Dorfgebiete zu Wohngebieten berufen haben, werde diese von der kommunalen Planungshoheit nicht geschützt. Die Kläger hätten darüber hinaus keinen Anspruch darauf, dass anstelle von Lärmschutzwällen Lärmschutzwände errichtet werden.

BVerwG, Urteil vom 27.04.2017 - 9 A 30.15

Redaktion beck-aktuell, 27. April 2017.

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