Bun­des­tag be­schlie­ßt Li­zenz­schran­ke

Nach dem Fi­nanz­aus­schuss am 26.04.2017 hat einen Tag spä­ter auch der Bun­des­tag als Maß­nah­me gegen schäd­li­che Steu­er­prak­ti­ken unter an­de­rem eine so­ge­nann­te Li­zenz­schran­ke be­schlos­sen. Das Par­la­ment stimm­te dem von der Re­gie­rung ein­ge­brach­ten Ent­wurf eines Ge­set­zes gegen schäd­li­che Steu­er­prak­ti­ken im Zu­sam­men­hang mit Rech­te­über­las­sun­gen (BT-Drs. 18/11233, 18/11531) zu. Au­ßer­dem soll zur Ent­las­tung be­son­ders der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft die So­fort­ab­schrei­bungs­gren­ze für ge­ring­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter stark er­höht wer­den.

Steu­er­li­che Ab­zugs­mög­lich­keit für Li­zenz­auf­wen­dun­gen ein­ge­schränkt

Zur Un­ter­bin­dung von Ge­winn­ver­la­ge­run­gen sieht der Ge­setz­ent­wurf eine Ein­schrän­kung der steu­er­li­chen Ab­zugs­mög­lich­keit für Li­zenz­auf­wen­dun­gen vor. Dazu heißt es, im­ma­te­ri­el­le Wirt­schafts­gü­ter wie Pa­ten­te, Li­zen­zen, Kon­zes­sio­nen oder Mar­ken­rech­te wür­den sich be­son­ders ein­fach über Staats­gren­zen hin­weg über­tra­gen las­sen. Dies habe in der Ver­gan­gen­heit zu einem Steu­er­wett­be­werb zwi­schen Staa­ten (zum Bei­spiel mit "Li­zenz­bo­xen") ge­führt. "Mul­ti­na­tio­na­le Kon­zer­ne kön­nen diese Prä­fe­renz­re­gime zur Ge­winn­ver­la­ge­rung nut­zen", ar­gu­men­tier­te die Bun­des­re­gie­rung und for­der­te: "Steu­ern sol­len je­doch dem Staat zu­ste­hen, in dem die der Wert­schöp­fung zu­grun­de­lie­gen­de Ak­ti­vi­tät statt­fin­det, und nicht dem Staat, der den höchs­ten Steu­er­ra­batt bie­tet."

Ins­be­son­de­re große ame­ri­ka­ni­sche Un­ter­neh­men be­trof­fen

Ein Spre­cher der CDU/CSU-Frak­ti­on er­läu­ter­te in der Aus­schuss­sit­zung vom 26.04.2017, die Ein­füh­rung die­ser Li­zenz­schran­ke be­tref­fe große Kon­zer­ne, deren deut­sche Toch­ter­ge­sell­schaf­ten für die Nut­zung von Li­zen­zen Zah­lun­gen ins Aus­land leis­ten müss­ten, wo diese Li­zenz­ein­nah­men nur ge­ring oder gar nicht ver­steu­ert wer­den müss­ten. Der Spre­cher der SPD-Frak­ti­on be­zeich­ne­te es als är­ger­lich, dass an­de­re Län­der so­ge­nann­te Li­zenz­bo­xen mit Steu­er­vor­tei­len er­mög­li­chen wür­den. Aber Un­ter­neh­men in Deutsch­land, die diese Tricks nicht ge­nutzt hät­ten, hät­ten jetzt auch kein Pro­blem durch die Än­de­rung. Be­trof­fen könn­ten in ers­ter Linie große ame­ri­ka­ni­sche Un­ter­neh­men sein. Die Links­frak­ti­on er­klär­te, der Ge­setz­ent­wurf gehe in die rich­ti­ge Rich­tung, aber an­ge­sichts der ge­rin­gen er­war­te­ten Mehr­ein­nah­men von 30 Mil­lio­nen Euro han­de­le es sich eher um einen "Pa­pier­ti­ger". Die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen er­in­ner­te, dass die Grü­nen schon lange Maß­nah­men gegen die Nut­zung von Li­zenz­bo­xen ge­for­dert hät­ten. Die jetzt be­schlos­se­ne Maß­nah­me sei ein Notan­ker. Rich­ti­ger wäre eine Min­dest­be­steue­rung von 15% ge­we­sen.

Steu­er­frei­heit von Wag­nis­ka­pi­tal­zu­schüs­sen für junge Un­ter­neh­men aus­ge­wei­tet

Der Spre­cher der CDU/CSU-Frak­ti­on hob die Be­deu­tung wei­te­rer Än­de­rungs­be­schlüs­se der Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen her­vor. So werde die Steu­er­frei­heit von Wag­nis­ka­pi­tal­zu­schüs­sen für junge Un­ter­neh­men aus­ge­wei­tet. Au­ßer­dem werde die Steu­er­frei­heit von Sa­nie­rungs­ge­win­nen ge­setz­lich fest­ge­legt. In der Be­grün­dung des Än­de­rungs­an­tra­ges heißt es dazu, Sa­nie­rungs­ge­win­ne, die durch Schul­den­er­lass im In­sol­venz­ver­fah­ren ent­ste­hen, seien seit über 80 Jah­ren steu­er­frei. Durch ein Ur­teil des Bun­des­fi­nanz­ho­fes seien daran Zwei­fel ent­stan­den, so dass jetzt durch eine Ge­set­zes­än­de­rung die Rechts­si­cher­heit für Un­ter­neh­men er­höht werde, "da die Steu­er­be­frei­ung ohne Er­mes­sen­spiel­raum sei­tens der Fi­nanz­ver­wal­tung zu ge­wäh­ren ist".

Ab­schrei­bung für ge­ring­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter

Von der CDU/CSU-Frak­ti­on wurde auch die be­schlos­se­ne Er­hö­hung der Ab­schrei­bung für ge­ring­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter als Er­leich­te­rung für den Mit­tel­stand ge­wür­digt. Diese So­fort­ab­schrei­bung wird von bis­her 410 Euro auf 800 Euro an­ge­ho­ben. An­ge­wen­det wer­den sol­len die neuen Wert­gren­zen auf nach dem 31.12.2017 an­ge­schaff­te Wirt­schafts­gü­ter. Die öf­fent­li­chen Haus­hal­te dürf­ten mit etwa 935 Mil­lio­nen Euro pro Jahr be­las­tet wer­den. Die Frak­ti­on Die Linke be­grü­ß­te die An­he­bung, er­klär­te aber auch, "wir hät­ten uns eine Er­hö­hung auf 1.000 Euro vor­stel­len kön­nen". Ähn­lich ar­gu­men­tier­te die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen, die sich eben­falls für eine Gren­ze von 1.000 Euro aus­sprach - bei gleich­zei­ti­ger Ab­schaf­fung der so­ge­nann­ten Sam­mel­ab­schrei­bung für ge­ring­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter.

Redaktion beck-aktuell, 27. April 2017.

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