Persönlichkeitsrecht versus Kunstfreiheit
Das Bild zeigt ein lachendes Mädchen mit Zahnlücke. Die Familie hatte per einstweiliger Verfügung erreicht, dass die Ausstellung im Kunsthaus zeitweise geschlossen werden musste. Am 14.04.2017 hatte die Kammer diese Anordnung jedoch mit einem Urteil wieder aufgehoben. Das Gericht habe nun erneut eine Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Mädchens und der Kunstfreiheit vorgenommen, sagte der Gerichtssprecher.
Mädchen war bereits auf Werbeplakat und in Katalog zu sehen
Weil das Foto schon vorher massenmedial verbreitet worden sei, fiel diese Abwägung zugunsten der Kunstfreiheit aus. Das Ganzkörperbild, das das Mädchen mit zwei anderen Kindern beim Überqueren einer Straße zeige, sei schon als großes Werbeplakat in Berlin präsentiert und in einem Katalog für Kinderschuhe gezeigt worden. Auch in einem Film und auf Instagram sei das Mädchen mit seinem Einverständnis zu sehen gewesen. Je mehr man sich selbst bewusst der Öffentlichkeit zuwende, desto mehr müsse man es hinnehmen, wenn andere des Bild verwendeten, entschied die Pressekammer.
Eltern fürchten Kontrollverlust
Die 1980 geborene Künstlerin hatte das Foto ausgewählt, weil sie fand, das kleine Mädchen sehe ähnlich aus wie sie selbst als Kind. Die Eltern befürchten, die Kontrolle darüber zu verlieren, in welchem Kontext das Foto der Sechsjährigen gezeigt wird.