Die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls haben sich auf eine schrittweise Reduktion und langfristige Vermeidung des Einsatzes von 17 teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) entschieden. Um diese Beschlüsse ratifizieren zu können, hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12048) vorgelegt, wie die Bundestagspressestelle am 25.04.2017 mitteilte.
Montrealer Protokoll setzt auf Begrenzung und langfristig auf Eliminierung von HFKW
Ziel des Montrealer Protokolls von 1987 ist es, ozonschichtschädigende Stoffe zu eliminieren. HFKW sind Ersatzstoffe, die zwar nicht die Ozonschicht schädigen, aber laut Gesetzesbegründung ein "sehr hohes Treibhauspotential aufweisen". Industrieländer sollen die Herstellung und den Einsatz von HFKW zwischen 2019 und 2036 begrenzen. Für Entwicklungsländer sind spätere Zeiträume vorgesehen.
Redaktion beck-aktuell, 27. April 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung
BT-Drs. 18/12048 finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
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