Die CO2-Werte von erstmals zugelassenen Pkw sollen ab dem 01.09.2018 nach einem neuen, weltweit abgestimmten Verfahren ermittelt werden. Wie das Bundesministerium der Finanzen am 28.04.2017 mitteilte, sieht dies ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag angenommen hat. Der Stichtag soll auch für die Bemessung der Kfz-Steuer gelten, die unter anderem auf dem Schadstoffausstoß basiert.
Realitätsnähere CO2-Emissionswerte
Die von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) entwickelte weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge ("Worldwide harmonized light duty test procedure" – WLTP) verfolge das Ziel, zukünftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte im Rahmen der Typgenehmigung zu erhalten. Die Ermittlung der CO2-Emissionen unterscheide sich erheblich von dem derzeit maßgeblichen NEFZ-Verfahren ("Neuer Europäischer Fahrzyklus").
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Kruhl, Nachbesserungen bei der Pkw-Maut – ein aktueller Überblick, NZV 2017, 167
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