Höchststrafe bestätigt
Das Landgericht Potsdam hatte den heute 33-jährigen Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Körperverletzung, in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes und Vergewaltigung, im anderen Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.
Zwei Morde im Jahr 2015
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte am 08.07.2015 in Potsdam den sechsjährigen Jungen entführt, vergewaltigt und dann erstickt. Die Leiche vergrub er in seinem Gartengrundstück in Luckenwalde. Am 01.10.2015 entführte er auf dem Gelände des Landesamts für Gesundheit und Soziales ("LaGeSo") in Berlin-Moabit den vierjährigen Sohn einer bosnischen Asylbewerberin. Er verbrachte ihn in seine Wohnung, missbrauchte ihn sexuell und tötete ihn durch Erwürgen.
Revision des Verurteilten verworfen
Seine Verurteilung hatte Silvio S. mit der Revision angegriffen, wobei er das Verfahren beanstandete und die Verletzung sachlichen Recht geltend machte. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts mit Beschluss vom 25.04.2017 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit in Bezug auf die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft will Sicherungsverwahrung erreichen
Gegen das Urteil richtet sich jedoch auch eine Revision der Staatsanwaltschaft, soweit das Landgericht von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen hat. Über diese Revision wird der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 28.06.2017 um 12 Uhr im Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verhandeln und entscheiden.