Novelle des Datenschutzrechts beschlossen

Das Datenschutzrecht in Deutschland wird an europäische Vorschriften angepasst. Wie die Bundesregierung am 27.04.2017 mitteilte, hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes, das nun die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung ergänzt, die unmittelbar in Deutschland gilt.

Angleichung innerhalb von Europa

Mit der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung werde ein großer Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt gemacht, erläuterte die Bundesregierung. Frühzeitig und als erstes Land in Europa schaffe Deutschland damit Rechtsklarheit.

Änderung einer Vielzahl von Gesetzen geplant

Mit der Gesetzesnovelle würden zum einen Gestaltungsspielräume genutzt, die die europäische Verordnung den Mitgliedstaaten einräumt. Zum anderen würden wesentliche Teile der Datenschutz-Richtlinie "Polizei und Justiz" umgesetzt. Zudem sehe das Gesetz Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultierten. Geändert werden müssten etwa das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst. Neu gefasst werde nach der Neuregelung auch das Gesetz zur Überprüfung von Personen, die sicherheitsempflindliche Tätigkeiten ausüben (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und das sogenannte Artikel 10-Gesetz.

Kritik der Opposition

Datenschützer und die Opposition sehen die geplante Reform kritisch. Petra Pau von der Linken monierte unter anderem, dass mit dem neuen Gesetz die Rechte der Bundesdatenschutzbeauftragten beschnitten statt ausgeweitet würden. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz kritisierte zudem, dass die Auskunfts- und Löschungsrechte der Bevölkerung zugunsten der Wirtschaft zurückgeschnitten würden.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017.

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