Gesetzliche Neuregelungen zum April/Mai 2017

Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig mehr Auswahl bei Hilfsmitteln. Wer Drohnen verwendet, muss sich an klarer definierte Regeln halten. Und für Spielzeuge gelten strengere Grenzwerte bei der Verwendung von chemischen Schadstoffen. Wie die Bundesregierung jetzt mitteilte, gelten diese und andere Neuregelungen teilweise schon seit kurzer Zeit oder treten im Mai 2017 in Kraft.

Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Ab 01.05.2017 gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie dann bundesweit bei 10,35 Euro. Für Fachkräfte steigt der Mindestlohn auf 13,10 Euro in den alten und auf 11,85 Euro in den neuen Bundesländern.

Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln

Ob Hörgerät, Gehhilfen oder Windeln: Gesetzlich Krankenversicherte können künftig bei Hilfsmitteln zwischen mehreren Artikeln wählen. Das Verzeichnis wird aktualisiert. Dabei soll die Qualität der Produkte künftig eine größere Rolle spielen, betonte die Bundesregierung. Das zugehörige Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist seit 11.04.2017 in Kraft.

Regeln für Drohnen verschärft

Je mehr Drohnen im Luftraum unterwegs sind, desto höher sind auch die Risiken von Unfällen oder Kollisionen. Klare Regeln würden nicht nur die Sicherheit, sondern auch den Schutz der Privatsphäre verbessern, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Die Neuregelung ist seit 07.04.2017 in Kraft.

Bio-Importe sollen besser überwacht werden

Mit einem neuen elektronischen Bescheinigungssystem könne die Einfuhr von Bio-Produkten in Länder der EU besser überwacht und zurückverfolgt werden, so die Bundesregierung. Das System stärke die Lebensmittelsicherheit und erschwere Betrug. Es gilt seit dem 19.04.2017.

Strengere Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids

Für E-Zigaretten sind nur noch Flüssigkeiten in Liquideinheiten von zehn Millilitern zulässig. Die Nikotin-Dosierung darf nur noch 20 Milligramm je Milliliter betragen. Die Neuregelung gilt ab dem 20.05.2017.

Neue Grenzwerte für chemische Schadstoffe in Spielzeugen

Spielzeug auf Wasserbasis – etwa Fingerfarben – darf höchstens fünf Milligramm Benzisothiazolinon pro Kilogramm enthalten. Das Konservierungsmittel könne Allergien auslösen, schreibt die Bundesregierung. Beschränkungen gelten auch für das fortpflanzungsschädliche Lösungsmittel Formamid bei Spielzeugen aus Schaumstoff. Die Neuregelungen gelten ab dem 24.05.2017.

Mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzen

Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzverfahren beseitigen und das Vertrauen von Arbeitnehmern stärken, den verdienten Arbeitslohn behalten zu können. Erreicht werden soll dies durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung, das am 05.04.2017 in Kraft getreten ist.

Unternehmen stärker sozial verpflichtet

Große Unternehmen müssen künftig umfassender über nichtfinanzielle Aspekte berichten – zum Beispiel wie sie die Rechte ihrer Arbeitnehmer achten, die Umwelt schützen und Korruption bekämpfen. Das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie gilt seit dem 19.04.2017.

Betrug bei Sportwetten strafbar

Betrug bei Sportwetten kann in Zukunft leichter strafrechtlich verfolgt werden. Auch Manipulationen und Absprachen bei Sportwettbewerben sind künftig eine Straftat. Das Gesetz ist am 19.04.2017 in Kraft getreten.

Elektronisch statt Papierform

Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Elektronische Verwaltungsdienste werden ausgebaut. Auch innerhalb der Verwaltung sollen elektronische Kommunikationswege und einfachere Verfahrensabläufe möglich sein. Das Gesetz ist am 05.04.2017 in Kraft getreten.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017.

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