BKA-Gesetz passiert Bundestag

Der Bundestag hat eine Neustrukturierung des BKA-Gesetzes beschlossen. Laut Bundesregierung schafft das Gesetz den rechtlichen Rahmen für eine grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme. Informationen könnten so künftig gezielter und leichter fließen. Damit leiste das BKA-Gesetz einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit des Landes.

Datenerhebung wird ausgebaut

Die Rolle des BKA werde in zweierlei Hinsicht gestärkt: als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit. Dank der neuen Regelungen könnten künftig zum Beispiel auch Daten erhoben werden, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus erlangt wurden, erläutert die Bundesregierung. Dazu gehörten unter anderem Änderungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zur Aufsichtskontrolle.

Neue gemeinsame IT-Standards

Ziel der Neustrukturierung sei es insbesondere, eine moderne IT-Architektur für das BKA zu schaffen. Dies erfordere den Umbau des bisherigen IT-Systems im BKA – von einer Struktur gut gepflegter, aber verschiedener "Datentöpfe" hin zu einer einheitlichen IT-Landschaft. Das Gesetz verbessere die Datenqualität und etabliert neue gemeinsame IT-Standards.

Elektronische Fußfessel für Gefährder

Das Gesetz zur Neustrukturierung setze außerdem die Verabredungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") für sogenannte Gefährder um, auf die sich die Bundesminister Heiko Maas (SPD) und Thomas de Maizière (CDU) am 10.01.2017 verständigt hatten.

Umsetzung verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben

Anlass für das Gesetz ist das BVerfG-Urteil vom 20.04.2016 (BeckRS 2016, 44821). Darin wurden Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil macht eine Neuregelung bis Juni 2018 erforderlich. Zudem galt es, die EU-Richtlinie 2016/680 vom 27.04.2016 in nationales Recht umzusetzen. Sie dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Redaktion beck-aktuell, 27. April 2017.

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