Beamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während der Arbeit grundsätzlich nicht mehr verschleiern. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am 27.04.2017 verabschiedet hat. Bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können, muss das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Verhüllung aus religiösen Gründen widerspricht staatlicher Neutralitätspflicht
Eine religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichts widerspreche der Neutralitätspflicht von staatlichen Funktionsträgern, erläuterte die große Koalition im Gesetzentwurf. Darin werden verschleierte Frauen auch dazu verpflichtet, ihr Gesicht zu zeigen, wenn ihre Identität festgestellt werden muss, zum Beispiel bei einer Ausweiskontrolle. Kritiker sprechen von reiner Symbolpolitik und prognostizieren, dass die Zahl der Fälle äußerst gering sein dürfte.
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (Drs.-Nr.: 18/11180) sowie die Beschlussempfehlung des Bundestags (Drs.-Nr.: 18/11813) finden Sie als pdf-Dokumente auf den Seiten des Bundestags.
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