Der Bundestag hat grünes Licht für den Plan der Bundesregierung gegeben, den Ausbau von Fahrradschnellwegen für Berufspendler mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu fördern. Den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/11236) billigte er am 27.04.2017.
"Fahrradautobahnen" vor allem für Berufsverkehr gedacht
Wenn jetzt auch der Bundesrat noch zustimmt, können Länder und Kommunen bis zum Jahr 2030 Zuschüsse für entsprechende Baumaßnahmen erhalten. Für das laufende Jahr sind im Haushalt bereits 25 Millionen Euro eingeplant. Auf vier Meter breiten "Fahrradautobahnen" sollen die Radler weitgehend ohne Ampeln und Kreuzungsverkehr fahren können. Die Schnellwege sollen laut Gesetzentwurf ausdrücklich nicht touristischen Zwecken dienen, sondern vor allem dem Berufsverkehr.
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).
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Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (BT-Drs.
18/11236) finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Deutschen Bundestages.