Neues Gesetz soll Regeln zur Ausreisepflicht verschärfen

Die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber soll erleichtert werden. Wie die Bundesregierung am 27.04.2017 mitteilte, hat der Bundestag dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Die neuen Möglichkeiten beginnen bereits bei der Identitätsfeststellung und wollen bei einer festgestellten Ausreisepflicht bessere Ausreisequoten erreichen.

Herausgabe von Mobiltelefonen 

Mit der Gesetzesänderung erhalte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zudem weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden. Das gelte insbesondere, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt. In diesem Falle könne das Bundesamt die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten. Ziel sei es, beispielsweise Hinweise auf die Staatsangehörigkeit zu finden. Ausländerbehörden hätten eine solche Befugnis bereits.

Wohnpflicht in Erstaufnahmeeinrichtung

Die Bundesländer sollen neu ankommende Asylsuchende in Zukunft verpflichten können, für einen bestimmten Zeitraum in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bei guter Bleibeperspektive würden sie auf die Kommunen verteilt. Für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive gelte: Die Bundesländer können die Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, verlängern. Die Person könne dann direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt werden.

Starthilfe bei freiwilliger Ausreise

Die Bundesregierung will stark auf freiwillige Ausreisen setzen. Menschen, die wissen, dass es keine verpflichtende Rückführung in ihr Heimatland gibt, würden jedoch oft nicht freiwillig ausreisen. Bei einer freiwilligen Rückkehr könnten sie eine Starthilfe erhalten. Die deutschen Behörden würden hier eng mit der Internationalen Organisation für Migration zusammenarbeiten.

Bundesregierung: Abschiebung als mögliches und richtiges Mittel

Vorrang hätten die Angebote für eine freiwillige Rückkehr. Doch für Ausreisepflichtige, die den Angeboten nicht nachkämen, müsse die Abschiebung ein mögliches und richtiges Mittel sein, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. In Anbetracht der für dieses Jahr zu erwartenden hohen Zahl an Ablehnungen sei es wichtig, die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Verfahren für minderjährige Flüchtlinge soll beschleunigt werden

Künftig dürfe das BAMF Informationen über mögliche Gefährder an die Sicherheitsbehörden weitergeben. Außerdem beinhalte das Maßnahmenpaket räumliche Beschränkungen für Asylbewerber, die falsche Angaben über ihre Identität machen. Zudem soll das Ausreisegewahrsam von vier auf zehn Tage verlängert werden. Jugendämter sollen schneller als bisher für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Asylanträge stellen. So könne frühzeitig geklärt werden, wie sich ihr Aufenthaltsstatus entwickelt.

Schärfere Regeln für Gefährder

Verschärft werden sollen zudem die Regeln für sogenannte Gefährder. Diese könnten künftig verpflichtet werden, eine "elektronische Fußfessel" zu tragen. Das Gesetz erfasse Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht. Seien diese Personen ausreispflichtig, könnten sie leichter in Abschiebehaft genommen oder vor ihrer Abschiebung stärker überwacht werden.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017.

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