Finanzhilfen für Länder und Kommunen
Aufgestockt werde das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau", das 2007 eingerichtet wurde, erläuterte die Bundesregierung. Zur Verfügung stünden im Jahr 2017 dafür 226 Millionen und in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu hätten Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46% zu leisten. Der Ausbau und der Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen sei zwar grundsätzlich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. In Deutschland bestehe jedoch nach wie vor Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren.
Betreuungsplätze für Flüchtlingskinder fehlen
Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen lag 2016 bei 32,7%. Laut einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts gab es 2015 jedoch einen Bedarf von 43,2%. Zudem würden zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder mit Fluchthintergrund gebraucht, was für die Städte und Gemeinden bei ihren Planungen nicht vorhersehbar war. Hier bestehe besonders dringlicher Bedarf an weiteren Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt.
Investitionen in Qualität der Betreuung
Über den quantitativen Ausbau hinaus soll mit dem Investitionsprogramm auch die Qualität der Betreuungsangebote vorangetrieben werden. Förderfähig sollen vor allem Investitionen sein, die der Bewegungsförderung, der Gesundheitsversorgung, der Umsetzung von Inklusion und der Familienorientierung dienen.