Bundestag beschließt Investitionsprogramm für Kinderbetreuung

Der Bund will gemeinsam mit den Ländern 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter sechs Jahren finanzieren. Auch die Qualität der Betreuung soll verbessert werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag nach Mitteilung der Bundesregierung vom 27.04.2017 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Bis 2020 will der Bund danach im Rahmen eines vierten Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020" gut 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Im Unterschied zu bisherigen Programmen umfasse das neue Investitionsprogramm nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern für alle Kinder bis zum Schuleintritt.

Finanzhilfen für Länder und Kommunen

Aufgestockt werde das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau", das 2007 eingerichtet wurde, erläuterte die Bundesregierung. Zur Verfügung stünden im Jahr 2017 dafür 226 Millionen und in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Parallel dazu hätten Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46% zu leisten. Der Ausbau und der Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen sei zwar grundsätzlich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. In Deutschland bestehe jedoch nach wie vor Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren.

Betreuungsplätze für Flüchtlingskinder fehlen

Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen lag 2016 bei 32,7%. Laut einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts gab es 2015 jedoch einen Bedarf von 43,2%. Zudem würden zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder mit Fluchthintergrund gebraucht, was für die Städte und Gemeinden bei ihren Planungen nicht vorhersehbar war. Hier bestehe besonders dringlicher Bedarf an weiteren Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Investitionen in Qualität der Betreuung

Über den quantitativen Ausbau hinaus soll mit dem Investitionsprogramm auch die Qualität der Betreuungsangebote vorangetrieben werden. Förderfähig sollen vor allem Investitionen sein, die der Bewegungsförderung, der Gesundheitsversorgung, der Umsetzung von Inklusion und der Familienorientierung dienen.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017.

Mehr zum Thema