Ladegeräte von Mobiltelefonen können in Zukunft möglicherweise von allen Telefonen genutzt werden. Der Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am 26.04.2017 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (BT-Drs. 18/11625) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion die Linke lehnte den zuvor von der Koalition noch in einigen Punkten geänderten Entwurf ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Übergangsfrist bis 13.06.2017
Mit dem Gesetz "erhält die Kommission die Möglichkeit, auch für Zubehörteile von Funkanlagen Vorgaben zu erlassen, so zum Beispiel, dass tragbare Funkanlagen mit Zubehör, wie beispielsweise Mobiltelefone, mit gemeinsamen Ladegeräten kompatibel sind", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Dadurch werde die Nutzung von Funkanlagen vereinfacht, unnötiger Abfall vermieden, und die Kosten für den Verbraucher gesenkt. Für die neuen Regelungen soll nach Angaben der Regierung eine Übergangsfrist bis zum 13.06.2017 gelten. Außerdem werden die Bestimmungen zur Mindestleistung der Empfangsgeräte und zum Datenschutz klarer gefasst.
Redaktion beck-aktuell, 27. April 2017.
Zum Thema im Internet
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/11625) steht als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages zur Verfügung.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Gesetzentwurf: Ladegeräte von Mobiltelefonen könnten bald kompatibel sein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.03.2017, becklink 2006208
EU-Parlament ebnet Weg für einheitliches Mobiltelefon-Ladegerät, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.04.2014, becklink 1031471