Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundestag beschloss am 27.04.2017 die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll.
Speicherung der Daten bis zu fünf Jahre lang
Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Zahl der Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz – FlugDaG) (Drs.-Nr.: 18/11501) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Wendt/Rasche, Fluggastdatenspeicherung im Lichte der EuGH-Rechtsprechung, ZD-Aktuell 2016, 05205
Krings, Terrorismusbekämpfung im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit, ZRP 2015, 167
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