Das russische Parlament hat ein Gesetz beschlossen, das die Nutzung von Anonymisierungs-Software und sogenannter Virtueller Privater Netzwerke (VPN) im Internet einschränkt. Es soll dafür sorgen, dass über solche Dienste keine in Russland verbotenen Inhalte abgerufen werden können. Dafür soll es eine von der russischen Telekom-Aufsicht gepflegte "schwarze Liste“ geben, wie aus dem am 21.07.2017 von der Staatsduma in Moskau in dritter Lesung verabschiedeten Gesetz hervorgeht.
Mehr lesenGeklagt hatten ein US-Amerikaner und ein Däne, die abwechselnd in den USA und in Tschechien leben. Ein Gericht in Los Angeles sprach dem Ehepaar das gemeinsame Sorgerecht für das Kind eines der beiden zu, das eine Leihmutter ausgetragen hatte. Tschechische Gerichte hatten die Entscheidung nicht anerkannt, weil es in dem EU-Mitgliedsstaat kein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für Homosexuelle gibt. Diese Auffassung korrigierte nun das Verfassungsgericht mit Sitz in Brünn (Brno) und stellte fest, dass das Wohl des Kindes Vorrang vor abstrakten Prinzipien haben müsse. Das teilte eine Sprecherin am 24.07.2017 mit.
Mehr lesenDas britische "Competition Appeal Tribunal“ hat am 21.07.2017 eine Schadenersatzklage über umgerechnet 16 Milliarden Euro (14 Milliarden britische Pfund) gegen den US-Kreditkarten-Konzern Mastercard abgelehnt. Eine Anwaltskanzlei hatte die Klage wegen angeblich überhöhter Kreditkarten-Gebühren im Namen von 46 Millionen Briten eingereicht. Dem Kreditkartenunternehmen wird vorgeworfen, über Jahre hinweg durch überhöhte Gebühren die Preise für Verbraucher in die Höhe getrieben zu haben. Doch das Gericht entschied, die Klage nicht zuzulassen. Die Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt, hieß es zur Begründung.
Mehr lesenStVO § 23 Ia; StPO § 473 I, II; OWiG §§ 46 I, 80 I, II, IV 3
Dass Mobiltelefone auch ohne eingelegte SIM-Karte der Regelung des § 23 Ia StVO unterfallen, ist obergerichtlich hinreichend geklärt. (vom Verfasser bearbeiteter Leitsatz des Gerichts)
OLG Hamm, Beschluss vom 08.06.2017 - 4 RBs 214/17, BeckRS 2017, 114605
Mehr lesenDer Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen eine Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilgenommen und sich dabei verletzt hatte. Der VGH erachtete die Abrissarbeiten als feuerwehrdienstlich veranlasst (Urteil vom 20.07.2017, Az.: 5 A 911/16, nicht rechtskräftig).
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