Kronzeugenregelung auf Komplizen angewendet
Das LG sah es als erwiesen an, dass die 31-Jährige und der 39-Jährige – er ist der Vater ihrer ältesten Tochter – den Ehemann im September 2016 in Chemnitz gemeinschaftlich ermordet haben. Beim Urteil kam die sogenannte Kronzeugenregelung zur Anwendung. Der 39-Jährige hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er hatte dabei die Rolle der Witwe – einer gebürtigen Kenianerin – bei der Planung und Ausführung der Tat ausführlich geschildert. Der Angeklagte hatte zugegeben, den 56-Jährigen mit einer Machete getötet zu haben. Er sei dazu angestiftet worden. Es habe seit längerem Pläne und erfolglose Versuche gegeben, den Mann zu töten.
Ehemann starb durch tiefen Halsschnitt beim Sex
Laut Urteil starb der Ehemann durch einen tiefen Halsschnitt, während er mit seiner Frau Sex hatte. "Das ist ein Verletzungsbild, das wohl einzigartig ist", sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Dabei seien auch die Achillessehnen der Mitangeklagten durchtrennt worden. Dies ist laut der Richterin nur gemeinschaftlich möglich gewesen. Der Nebenklage-Anwalt hatte betont, der Mann sei bestialisch abgeschlachtet worden. Er vertritt den Sohn des Opfers.
Nicht der erste Versuch
Vor dem Mord hatte es laut dem Angeklagten auch den Versuch gegeben, das Opfer mit Crystal Meth zu vergiften. In einer früheren Urinprobe des Opfers war tatsächlich Methamphetamin nachgewiesen worden. Auch habe die Ehefrau ihn aufgefordert, sich nach einem Auftragsmörder und dem Kauf einer Waffe zu erkundigen, sagte der 39-Jährige aus.
Witwe stritt Vorwürfe ab
In seinen letzten Worten entschuldigte sich der Angeklagte erneut bei den Angehörigen des Opfers und betonte, dass es ihm unendlich leid tue, was er getan habe. Die Witwe hatte auf der Anklagebank hingegen jegliche Schuld von sich gewiesen. Sie sagte aus, drei Maskierte hätten das Ehepaar überfallen, den Mann getötet und sie schwer verletzt. Laut Staatsanwalt bestätigte sich diese Darstellung durch die Ermittlungen nicht. Sie sei widerlegt.
Angeklagte machte widersprüchliche Angaben
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage wiesen darauf hin, dass die Frau zahlreiche widersprüchliche Angaben zu ihrem Leben insgesamt und zum Tattag im besonderen gemacht habe. "So ein verlogener Mensch, der andere gegeneinander ausspielt, ist mir noch nicht begegnet", sagte der Ankläger.
Skurriles Beziehungsgeflecht
Die Ehefrau habe eine Dreiecksbeziehung geführt: erstens mit ihrem Ehemann, zweitens mit dem Vater ihrer älteren Tochter und drittens einem weiteren Geliebten, mit dem sie seit 2016 einen gemeinsame Tochter hat. "Wir hatten hier ein skurriles Beziehungsgeflecht", sagte der Staatsanwalt.