EU-Kommission sieht keine Bewegung im Streit um polnische Justizreform

Im Streit um die radikalen Justizreformen in Polen ist nach Einschätzung des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Frans Timmermans keine Lösung in Sicht. Der Niederländer stellte am 06.11.2017 vor Europaabgeordneten klar, dass auch die jüngst von Präsident Andrzej Duda vorgelegten Gesetzentwürfe nach vorläufiger Prüfung nicht EU-Standards entsprechen. Polen droht wegen der umstrittenen Justizreformen ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 EUV.

EU-Kommission will Unabhängigkeit der polnischen Justiz wiederherstellen

Zudem berichtete er, dass die polnischen Behörden vier Einladungen zu persönlichen Treffen ausgeschlagen hätten. Die EU-Kommission will durch ihre Einmischung die Unabhängigkeit der polnischen Justiz wiederherstellen, die nach Meinung von Experten durch bereits verabschiedete und geplante Reformen nicht mehr gegeben ist. Bislang konnten allerdings keine Erfolge verzeichnet werden.

Polen droht Rechtsstaatlichkeitsverfahren

Deswegen droht die Kommission seit einigen Monaten mit der Einleitung eines Verfahrens nach Art. 7 EUV. Dieses wäre in der EU ein einmaliger Vorgang. Art. 7 EUV sieht vor, dass Staaten, die schwerwiegend und fortdauernd gegen europäische Grundprinzipien verstoßen, das Stimmrecht bei Abstimmungen im EU-Ministerrat entzogen werden kann. Timmermans sagte allerdings nicht, wann die EU-Kommission das Verfahren einleiten könnte.

Kommission sieht systematische Gefahr für Rechtsstaatlichkeit gegeben

Auf Kritik von Europaabgeordneten entgegnete er, dass auch das Parlament den notwendigen Anstoß dazu geben könne. Zudem forderte er die polnische Regierung erneut zum Dialog auf. Gleichzeitig machte er deutlich, dass seine Behörde die Voraussetzungen für ein Verfahren nach Art. 7 EUV grundsätzlich für gegeben ansieht. "Die Kommission ist der Meinung, dass diese Gesetze eine systematische Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit darstellen",sagte er.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2017 (dpa).

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