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  • Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie: Gesetzlich verankerte Maßnahmen im Überblick

    Dr. Dirk Moldenhauer

     

    Die sog. Umwandlungsrichtlinie der EU war bis zum 31.1.2023 in nationales Recht umzusetzen. Sie führt europaweit erstmals einheitliche Regelungen für grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen ein und novelliert die Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung. In Deutschland wurde Gesetz, das die Richtlinie umsetzt, am 20.1.2023 vom Bundestag beschlossen und am 10.2.2023 vom Bundesrat gebilligt.


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  • Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto

    Dr. Martin Weiss

    BFH Urt. v. 21.12.2022 – I R 53/19

     

    Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten.


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  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2023

    BMF
    Die monatlich fortgeschriebene Übersicht finden Sie hier.
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  • Avalprovisionen als Schuldzinsen

    Christian Thurow

    BFH-Urteil vom 31.8.2022 – X R 15/21

     

    Liegt eine Überentnahme vor, so wird der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs. 4a EStG oberhalb der Bagatellgrenze von 2.050 € versagt. Doch was genau sind Schuldzinsen? Mangels einer Legaldefinition dieses Begriffs ist umstritten, ob z.B. die Gebühren für Avalkredite als Schuldzinsen gelten. Der BFH schafft hier nun Klarheit.


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  • Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags: Verbuchung im Jahresabschluss

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 2.11.2022 – I R 37/19

     

    Gewinnabführungsverträge werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie auch tatsächlich durchgeführt werden. Dabei werden an das Tatsachenkriterium strenge Maßstäbe angelegt, wie der BFH erneut unterstreicht. Und der BFH stellt auch klar, was von einer kurzfristigen „Unterbrechung“ des Gewinnabführungsvertrags zu halten ist.


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  • Körperschaftsteuerliche Organschaft bei Mängeln des Gewinnabführungsvertrags

    Dr. Martin Weiss

    BFH-Urteil vom 13.7.2022 – I R 42/18

     

    – Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung).

    – Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen Nachtragsvermerk nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG entfaltet jedenfalls dann keine steuerliche Rückwirkung, wenn sich der tatsächlich gewollte Vertragsinhalt nicht objektiv aus den Vertragsregelungen heraus ergibt und unklar ist, wie eine mögliche Lücke in der Vertragsurkunde zu füllen ist.


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  • Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

    Christian Thurow

    FG Köln, Urteil vom 21.6.2022, 10 K 1406/18 (Revision zugelassen)

     

    „Pacta sunt servanda“ (deutsch: Verträge sind einzuhalten). Schon zu Zeiten der Römer war die Vertragserfüllung ein zentraler Bestandteil der Rechtskultur. Die moderne Fortsetzung des lateinischen Mottos findet sich in dem „substance over form“-Gedanken der angelsächsischen Rechnungslegung. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass ein Vertrag eine aktive Handlung bzw. Unterlassung auslöst. Eine Vertrag ohne Wirkung wäre somit unbeachtlich. Auch im Steuerrecht gelten diese Grundsätze, so z.B. bei einem Gewinnabführungsvertrag.


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  • Corona-Finanzhilfen: Weitere Hinweise und Klarstellungen zur Schlussabrechnung

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß

    Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfe endet am 30.6.2023


     

    Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen wurden unter Vorbehalt einer verpflichtend vorzunehmenden Schlussabrechnung gewährt. Die Schlussabrechnung ist spätestens bis zum 30.6.2023 einzureichen. Die Frist zur Einrichtung rückt damit immer näher, während bisweilen verschiedene Hinweise und Klarstellungen zur Schlussabrechnung vonseiten der Bewilligungsstellen veröffentlicht wurden.

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  • Transparenzregister: Ablauf der Übergangsfrist für Bußgelder

    Philipp Rinke und Daniel Lauschke

     

    Für Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die von der bis zum 31.7.2021 geltenden Mitteilungsfiktion profitiert haben, kommen ab dem 31.3.2023 nunmehr Bußgeldvorschriften zur Anwendung, sollten die Vorschriften des Geldwäschegesetzes zur Mitteilung wirtschaftlich Berechtigter noch nicht erfüllt worden sein.


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  • Modernisierung der Betriebsprüfung: Was kommt auf die Steuerpflichtigen zu?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Praxis-Eindrücke anlässlich der Münchner Steuerfachtagung vom 30.3.2023


    Die steuerliche Betriebsprüfung soll früher beginnen und schneller abgeschlossen werden. Über die gesetzliche Verankerung dieses Ziels, das mit einer tiefgreifenden Effizienzverbesserung verbunden werden soll, wurde in einem umfangreichen Themenblock anlässlich der diesjährigen Münchner Steuerfachtagung berichtet. Unternehmen müssen sich auf ein scharfes Sanktionsregime zur Durchsetzung erweiterter Mitwirkungspflichten einrichten. Erforderlich ist aber auch ein Umdenken in der Finanzverwaltung.


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  • Reformierung des Mehrwertsteuersystems in der EU geplant

    Katinka Kammerer

     

    Einen weitreichenden Richtlinienentwurf hat die EU-Kommission am 8.12.2022 im Rahmen ihrer Initiative VAT in the Digital Age („ViDA“) veröffentlicht (VAT – Value Added TAX = Mehrwertsteuer, MwSt). Ziel ist, die sich aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung geänderten Bedingungen in der Geschäftswelt EU-weit zu harmonisieren. Mit der Umsetzung der geplanten Änderungen in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie soll bereits ab 2024 begonnen werden.


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  • Neue Standards für Kassensysteme: Was Kassenbetreiber zukünftig zu beachten haben

    Katharina Geschke

     

    Unternehmen haben seit dem 1.1.2020 die neuen gesetzlichen Regelungen gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) bei der Führung ihrer Kassensysteme zu beachten. Insbesondere das neue DSFinV-K-Format, die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“, spielt hier eine wichtige Rolle. Ausnahmeregelungen für Kassen – ohne die Möglichkeit der Nachrüstung – endeten zum 31.12.2022. Somit ist spätestens seit dem 1.1.2023 jeder Kassenbetreiber verpflichtet, seine Kassendaten im KassenSichV-konformen DSFinV-K-Format bereitzustellen.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

    BC-Redaktion

    BFH-Urteil vom 20.10.2022 – III R 33/21

     

    Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der „Leasingrate“ und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.


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  • Gewerbesteuer auf Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

    Dr. Martin Weiss

    FG Düsseldorf Urt. v. 24.11.2022 – 14 K 392/22 G,F, BeckRS 2022, 41193

     

    Bei Eintritt in die Rechtsstellung einer übertragenden Gesellschaft ist nach den Vorschriften des UmwStG wegen Zurechnung der Vorbesitzzeiten eine Kürzung des Gewinns gemäß § 9 Nr. 2a GewStG (sog. Schachtelprivileg) auch dann vorzunehmen, wenn die Beteiligung bei der übernehmenden Gesellschaft nicht „zu Beginn des Erhebungszeitraumes“ bestand.


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  • 1%-Bruttolistenpreisregelung bei sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnern: Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 7.3.2023 – VIII B 9/22


    Das Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ lässt sich unterschiedlich auslegen. Eine Deutung ist, dass man nur wirklich sprechen sollte, wenn man auch etwas Substanzielles beizutragen hat. Die Münchener BFH-Richter schließen sich dieser Auffassung an.


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  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Steuerschuldner und finanzielle Eingliederung

    BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 18.1.2023 – XI R 29/22(XI R 16/18)



    Zwar erfordert die finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG im Grundsatz, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Eine finanzielle Eingliederung liegt aber auch dann vor, wenn die erforderliche Willensdurchsetzung dadurch gesichert ist, dass der Gesellschafter zwar über nur 50% der Stimmrechte verfügt, er aber eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt (Änderung der Rechtsprechung).


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  • Sanktionierung bei verspäteter Offenlegung nach dem 31.12.2022 ab April 2023

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Michael Vodermeier

    Ende der Aussetzung von Ordnungsgeldverfahren bis zum 11.4.2023 für Geschäftsjahre mit Abschlussstichtag zum 31.12.2021


     

    Um den weiter anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, hatte das Bundesamt für Justiz bereits im Jahr 2022 verkündet, vor dem 11.4.2023 keine Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen einzuleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag zum 31.12.2021 am 31.12.2022 endete. Die Schonfrist läuft nun ab. Daher besteht Handlungsbedarf, wenn und soweit Abschlüsse für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2021 noch nicht offengelegt wurden.


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  • Krisenkommunikation auf dem Prüfstand

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Praxis-Empfehlungen anlässlich des Kölner Krisenkommunikationsgipfels vom 22.3.2023


    Beispiele wie Cyber-Attacken und Desinformationskampagnen sowie etwa die hohen Inflationsraten und multiplen Lieferkettenprobleme zeigen, dass die Herausforderungen für Krisenmanager und Kommunikationsverantwortliche gewachsen sind. Wie gelingt es den Verantwortlichen in der Geschäftsführung und insbesondere im Risiko- und Krisenmanagement, den Überblick über die Lage zu behalten und auch multiple Krisen erfolgreich zu bewältigen?

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  • Kein Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung aufgrund Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO

    Christian Thurow

    FG Düsseldorf, Urt. v. 10.8.2022 – 4 K 879/21 AO (Revision zugelassen)

     

    Eines der Kernelemente der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das Auskunftsrecht. Personen können von Behörden und Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten über sie vorhanden sind und wie diese genutzt werden. Doch gibt es hier Grenzen, wie das Finanzgericht (FG) Düsseldorf feststellt.


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  • Zinsfreie Stundung der Steuernachzahlung während der Corona-Pandemie: Erlass von Nachzahlungszinsen?

    Christian Thurow

    FG Münster, Urteil vom 26.10.2022, 13 K 1920/21 (Revision zugelassen)

     

    Das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (IV A 3 – S 0336/19/10007 :002; BStBl. I 2020, 262) über „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“ sah unter anderem eine zinsfreie Stundung von Steuerforderungen unter bestimmten Voraussetzungen vor. Können für diese zinsfrei gestundeten Zahlungen trotzdem Nachzahlungszinsen festgesetzt werden? Mit dieser Frage hat sich das Finanzgericht (FG) Münster befasst.


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