Der Bundestag verabschiedete gestern bis in den späten Abend hinein eine Reihe von Gesetzen. Die Beschlüsse umfassen den schnelleren Kohleausstieg im Rheinischen Revier, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, strengere Regeln für den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren, mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner und Künstler, den Abschied vom gedruckten Bundesgesetzblatt, die Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie sowie die bessere Durchsetzbarkeit von Sanktionen gegen russische Oligarchen.
Mehr lesenDer Rechtsausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie beschlossen. Künftig sollen die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel der Rechtsform von Unternehmen in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst werden. In diesem Buch sollen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels dienen.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von Volkswagen gegen eine aktienrechtliche Sonderprüfung zum VW-Abgasskandal stattgegeben. Das Oberlandesgericht Celle, das die Sonderprüfung angeordnet hatte, habe unter anderem mehrfach Volkswagens Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Das BVerfG hat Beschlüsse von 2017 und 2020 aufgehoben und die Sachen zurückverwiesen. Das OLG muss nun über die Sonderprüfung neu entscheiden.
Mehr lesenDie geplante Reform des Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Fusionen, Aufspaltungen sowie Umwandlungen der Rechtsform von Unternehmen ist gestern in einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss laut parlamentarischem Pressdienst überwiegend positiv beurteilt worden. Danach wird am entsprechenden Regierungsentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie aber auch noch Nachbesserungsbedarf gesehen. Insbesondere wird zum Teil ein unzureichender Schutz gegen Missbrauch zur "Mitbestimmungsvermeidung" beklagt.
Mehr lesenDas Landgericht Hannover hat auch in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte Richter Carsten Peter Schulze gestern fest. Damit darf der 78-jährige Kind uneingeschränkt weiter arbeiten. In einem Eilverfahren Mitte August hatte das LG ihm zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer tätig zu sein. Zuvor war er im Juli überraschend von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.
Mehr lesenWer in einer Zivilsache eine Berufungsbegründungsfrist um länger als einen Monat verlängern will, benötigt dafür unbedingt die Einwilligung des Prozessgegners. Liegt diese bei Fristablauf nicht vor, kann die Verlängerung dem Bundesgerichtshof zufolge nicht bewilligt werden - auch nicht um eine Woche, um dem Gegner Zeit zur Stellungnahme zu geben. Das Vertrauen in eine anderslautende Behauptung der eigenen Angestellten oder eine Auskunft der Geschäftsstelle sei nicht schutzwürdig.
Mehr lesenDer Mehrheitsgesellschafter des Fußballvereins Hannover 96, Martin Kind, darf nach seiner Abberufung durch den Stammverein bis zum Hauptverfahren weiter als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH arbeiten. Das hat das Landgericht Hannover in einem Eilverfahren am 16.08.2022 entschieden.
Mehr lesenIst eine Partei wegen offensichtlich fehlerhafter Ablehnung eines Terminverlegungsantrags beim Schiedsgericht anwaltlich nicht vertreten und kann ihr Äußerungsrecht daher nicht sachgerecht nutzen, liegt darin ein Gehörsverstoß. Die Begründung des Aufhebungsantrags muss ferner laut Bundesgerichtshof nicht innerhalb der regelmäßigen dreimonatigen Antragsfrist erfolgen. Einer Verfahrensverzögerung könne das Oberlandesgericht mit einer eigenen Fristsetzung für relevantes Vorbringen vorbeugen.
Mehr lesenEin Vorstandsbericht über eine beabsichtigte Ermächtigung zum Ausschluss von Bezugsrechten von Aktionären musste zumindest nach der alten Fassung des Aktiengesetzes von 2015 nicht bekanntgemacht werden. Der Gesetzgeber habe auch 2019 bei Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) keine entsprechenden Regelungen eingeführt, obwohl er den Streit um die Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts kannte, wie der Bundesgerichtshof betonte.
Mehr lesenDas Landgericht Stuttgart hat mehrere Hauptversammlungsbeschlüsse der Heckler & Koch AG von 2021 für nichtig erklärt. Hintergrund der Beschlussmängelstreitigkeiten seien ungeklärte Mehrheitsverhältnisse bei der Gesellschaft. Laut LG konnte offenbleiben, ob es zum wirksamen Übergang der Aktienmehrheit auf eine neue (angebliche) Mehrheitsaktionärin gekommen ist.
Mehr lesenDer Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zahlreiche Gesetzesvorhaben zum Abschluss gebracht. Er billigte unter anderem das sogenannte Osterpaket, das den Umbau auf Erneuerbare Energien beschleunigen soll und gab grünes Licht für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Unmittelbar nach dem Bundestag billigte der Bundesrat außerdem den NATO-Beitritt von Finnland und Schweden.
Mehr lesenDer Bundestag hat bis in die Nacht hinein getagt und neue Gesetz beschlossen. So soll die virtuelle Hauptversammlung von Aktiengesellschaften zur Dauerlösung und gleichzeitig auf die Generalversammlung von Genossenschaften übertragen werden. Außerdem wurden verschiedene Maßnahmen zur beschleunigten Beschaffung von Bundeswehr-Ausrüstung beschlossen. Für einen Zeitraum von zunächst dreieinhalb Jahren sollen Aufträge so schneller vergeben werden können.
Mehr lesenDas Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (EU) 2019/2121 beschlossen. Dies hat das Bundesjustizministerium mitgeteilt. Der Entwurf enthält danach neben den Regelungen für grenzüberschreitende Umwandlungen zur Richtlinienumsetzung auch Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen.
Mehr lesenNeben Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen künftig auch Generalversammlungen von Genossenschaften dauerhaft in virtueller Form möglich sein. Diese Änderung am Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften hat der Rechtsausschuss des Bundestags heute beschlossen, wie der parlamentarische Pressedienst berichtet.
Mehr lesenAuch bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG Anwendung. Dies hat das Finanzgericht Münster mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entgegen der derzeitigen Verwaltungsauffassung entschieden. Der Senat hat allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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