Bundestag winkt niedrigere Steuerzinsen und leichtere Gesellschafts-Gründungen durch

Der Bundestag hat am Donnerstag mehrere Gesetze verabschiedet. Er hat die Möglichkeiten zur Online-Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen erweitert und neue Regelungen für das Arbeitsleben beschlossen, von denen vor allem Beschäftigte profitieren sollen. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag zudem niedrigere Zinsen bei der Steuernachzahlung festgelegt. Allerdings muss der Bundesrat dieser Neuregelung noch zustimmen.

Mehr Möglichkeiten zur Online-Gründung

Die Möglichkeiten zur Online-Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen werden erweitert. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften oder Einzelkaufleute wird aufgehoben. Erleichtert wird mit der Reform auch die Online-Beurkundung bei einer GmbH-Gründung sowie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags einschließlich Erhöhung oder Senkung des Stammkapitals.

Stärkung der Rechte von Beschäftigten

Zudem hat der Bundestag neue Regelungen für das Arbeitsleben beschlossen, von denen vor allem Beschäftigte profitieren sollen. Das Gesetzespaket verpflichtet Arbeitgeber etwa dazu, wesentliche Vereinbarungen zu Überstunden oder Ruhepausen schriftlich zu dokumentieren. Bei befristeten Jobs werden die Möglichkeiten einer Probezeit begrenzt. Darüber hinaus wird festgelegt, dass verpflichtende Fortbildung für die Arbeitnehmer kostenlos sein muss. Mit dem Gesetzespaket wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Niedrigere Zinsen bei der Steuernachzahlung

Bei Steuernachzahlungen sollen künftig weniger Zinsen fällig werden als bisher. Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag, die Zinssätze rückwirkend zum 01.01.2019 von derzeit 6% auf nur noch 1,8% pro Jahr zu senken. In gleichem Maß sinkt in Zukunft auch der Zinssatz, von dem Steuerzahler bei einer Rückerstattung profitieren. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die Steuerzinsen von jährlich 6% für verfassungswidrig erklärt. Mit der Gesetzesänderung dürften viele Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Wer bereits Steuern erstattet bekam, soll die üppige Verzinsung allerdings nicht nachträglich zurückzahlen müssen. Hier soll die Neuregelung nach Angaben der Koalition erst bei künftigen Fällen greifen.

Miriam Montag, 24. Juni 2022 (dpa).