Virtuelle Hauptversammlung wird zur Dauerlösung
Die Sonderregelung zur virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften aus der Frühzeit der Corona-Pandemie wird zur Dauerlösung. Gleichzeitig wird sie auf die Generalversammlung von Genossenschaften übertragen. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb sprach in der Debatte von einem zentralen Baustein zur umfassenden Digitalisierung und Modernisierung des Gesellschaftsrechts. Die virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre wird allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft: So muss etwa sichergestellt sein, dass die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen wird. Im Gegensatz zum Pandemie-Provisorium stärkt das jetzt beschlossene Gesetz zudem die Aktionärsrechte - etwa durch die Möglichkeit, ohne Voranmeldung zu reden oder spontane Gegenanträge zu stellen.
Maßnahmen zur beschleunigten Beschaffung von Bundeswehr-Ausrüstung
Um die Ausrüstung der Bundeswehr rasch zu verbessern, hat der Bundestag zudem verschiedene Maßnahmen zur beschleunigten Beschaffung beschlossen. Das Gesetz ermöglicht es für einen Zeitraum von zunächst dreieinhalb Jahren, Aufträge schneller zu vergeben als es nach der bisherigen Rechtslage möglich war. So können etwa verschiedene Aufträge gemeinsam vergeben und Gemeinschaftsprojekte mit anderen EU-Staaten einfacher realisiert werden. Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatten Bundestag und Bundesrat vor wenigen Wochen ein 100 Milliarden Euro schweres Sonderprogramm zur besseren Ausrüstung der Bundeswehr beschlossen. Mit dem Geld sollen unter anderem neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe und Panzer angeschafft werden. Derartige Beschaffungsvorhaben zogen sich in der Vergangenheit allerdings regelmäßig in die Länge. Dieses Problem soll durch die nun beschlossenen Maßnahmen entschärft werden.