Einführung europaweit kompatiblen Verfahrens
Der Regierungsentwurf sieht laut Ministerium vor, dass für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingeführt wird, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.
Vereinheitlichung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern
Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen würden die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht, die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung werde beendet, so das Bundesjustizministerium. Das Spruchverfahren stehe künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.
Schutz der Liquidität der Gesellschaften
Aktiengesellschaften erhielten die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien auszugleichen. Das soll die Liquidität schonen und Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen erleichtern.
Informationsrechte für Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren werde gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhielten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.