Ein Mordprozess in Mecklenburg-Vorpommern gegen einen 96-jährigen früheren SS-Sanitäter in Auschwitz ist wie erwartet eingestellt worden. Der Angeklagte sei aufgrund seiner Demenz nicht mehr verhandlungsfähig, erklärte der Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg, Carl Christian Deutsch, am 12.09.2017. Das hätten zwei Gutachter unabhängig voneinander festgestellt. Dem Mann war Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen vorgeworfen worden.
Mehr lesenEin langjähriger Gerichtsstreit über die Urheberschaft eines Affen an seinem Selfie ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Nach Mitteilung der Tierrechtsorganisation Peta vom 11.09.2017 einigte sich die Organisation mit dem britischen Naturfotografen David J. Slater, dem die Kamera gehört, mit dem das Selfie gemacht wurde, nun außergerichtlich.
Mehr lesenDrei mutmaßliche Fußballrowdys müssen die Kosten für ihre Ingewahrsamnahme im Vorfeld eines Fußballspiels zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig tragen. Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ihre Ingewahrsamsnahme über zwei Tage nicht gegen die Menschenwürde verstieß. Mit ihr hätten wechselseitige Körperverletzungsdelikte mit "kollektivem Vorsatz" aus der Gruppe heraus verhindert werden sollen (Az.: 10 A 1489/17 und andere).
Mehr lesenNimmt man die Wahlprogramme der Parteien zum Maßstab, könnte die nächste Legislaturperiode zumindest kleine Fortschritte bei der Verwirklichung der Kinderrechte bringen. Dies hat eine Befragung der Parteien im Vorfeld der Bundestagswahlen 2017 durch die Organisation terre des hommes ergeben, wie das Kinderhilfswerk berichtet.
Mehr lesenDie Decatur-Brücke in Maschen darf vorläufig nicht vollgesperrt werden, sondern muss für den Anliegerverkehr der DB Netz sowie der DB Cargo AG zum Rangierbahnhof Maschen unter Auflagen (insbesondere strikte Überwachung der Brücke) weiter offen bleiben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 07.09.2017 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 12 ME 249/16).
Mehr lesenDer Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sogenannte Aufopferung) umfasst auch einen Schmerzensgeldanspruch. Dies hat der für das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden. Die Beschränkung des Aufopferungsanspruchs auf materielle Schäden entspreche dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr, heißt es in dem Urteil vom 07.09.2017 (Az.: III ZR 71/17).
Mehr lesenArbZG §§ 6 V, 9 I; EStG § 3b, GG Art. 140; WRV Art. 139; ZPO § 850a Nr. 3
1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.
2. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.
BAG, Urteil vom 20.07.2016 - 10 AZR 859/16 (LAG Berlin-Brandenburg)
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