Sechs tote Teenager in Gartenlaube: LG Würzburg verurteilt Familienvater zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung

Nach dem tragischen Kohlenmonoxid-Tod von sechs Jugendlichen in einer Gartenlaube im unterfränkischen Arnstein hat das Landgericht Würzburg den Besitzer der Laube, der Vater von zwei Opfern ist, am 26.10.2017 wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Selbst gebastelte, dilettantische Abgasleitung

Der Angeklagte hatte im Technikraum seines Gartenhäuschens einen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen war. Zudem versagte eine selbst gebastelte Abgasleitung an dem Abend im Januar ihren Dienst. Die sechs Jugendlichen, darunter zwei seiner Kinder, atmeten deshalb das geruchlose, tödliche Gas ein. Sie starben Gutachtern zufolge innerhalb weniger Minuten. Experten bezeichneten die Rohrkonstruktion als ungeeignet, die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Warnhinweise "in nicht nachvollziehbarer Weise missachtet zu haben". Der Vorsitzende Richter Hans Brückner sagte in seiner Urteilsbegründung, die Gefährlichkeit der Abgasleitung sei für den Angeklagten erkennbar gewesen. Diese sei "erschreckend dilettantisch" gewesen.

Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert

Der Vater selbst fand die Toten am Tag nach der Geburtstagsparty für seine Tochter, als er nach dem Rechten sehen wollte. Der Staatsanwalt und ein Nebenklage-Anwalt hatten eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert, ein zweiter Nebenklage-Anwalt plädierte auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung wollte indes einen Schuldspruch ohne Strafe, da der Mann durch den Verlust seiner Kinder schon gestraft genug sei.

Volle Geständigkeit berücksichtigt

Der Familienvater war zunächst wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Gericht beschränkte das Verfahren am letzten Prozesstag allerdings auf vier Fälle und nahm damit die eigenen Kinder des Mannes bei der Strafzumessung aus. Außerdem berücksichtigte das LG, dass der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag alle Schuld eingeräumt und die volle Verantwortung für das Unglück übernommen hatte, das er "als die schlimmste Katastrophe seines Lebens" bezeichnet.

Zurückliegende Strafen zeigen aber "gewisse Sorglosigkeit"

Dass der Mann allerdings auch in der Vergangenheit nachweislich nicht immer allen Geboten und Verboten gefolgt war, rechneten sie ihm negativ an. Der 52-Jährige ist wegen Fahrens ohne Führerschein und ähnlicher Delikte vorbestraft. "Diese Strafen liegen zwar schon einige Zeit zurück", sagte Richter Brückner dazu. Sie zeugten aber von einer gewissen Sorglosigkeit.

LG Würzburg, Urteil vom 26.10.2017

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2017 (dpa).

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