OVG Lüneburg: Windparkplanung der Stadt Sulingen unwirksam

Der Flächennutzungsplan der Stadt Sulingen vom 17.09.2015 ist insoweit unwirksam, als mit diesem Plan ausgeschlossen werden sollte, dass außerhalb der im Plan dargestellten "Sonderbauflächen für Windenergie" Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 26.10.2017 entschieden (Az.: 12 KN 119/16).

OVG: Stadt nahm zu Unrecht "harte Tabuzonen" an

Die Entscheidung erging auf den Normenkontrollantrag einer Interessengemeinschaft von Grundeigentümern, die im Stadtgebiet Sulingens außerhalb der dargestellten "Sonderbauflächen für Windenergie" Windenergieanlagen bauen möchte. Der Senat begründet seine Entscheidung mit Planungsfehlern, die der Stadt unterlaufen seien. Sie habe unter anderem angenommen, dass Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Waldflächen über 5.000 Quadratmeter generell nicht für die Windenergiegewinnung zur Verfügung stünden, also "harte Tabuzonen" darstellten. Diese Ansicht teilt der Senat nicht.

OVG Lüneburg, Urteil vom 26.10.2017 - 12 KN 119/16

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2017.

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