OVG: Stadt nahm zu Unrecht "harte Tabuzonen" an
Die Entscheidung erging auf den Normenkontrollantrag einer Interessengemeinschaft von Grundeigentümern, die im Stadtgebiet Sulingens außerhalb der dargestellten "Sonderbauflächen für Windenergie" Windenergieanlagen bauen möchte. Der Senat begründet seine Entscheidung mit Planungsfehlern, die der Stadt unterlaufen seien. Sie habe unter anderem angenommen, dass Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Waldflächen über 5.000 Quadratmeter generell nicht für die Windenergiegewinnung zur Verfügung stünden, also "harte Tabuzonen" darstellten. Diese Ansicht teilt der Senat nicht.