Nach tödlicher U-Bahn-Schubserei: LG München I verurteilt Täter zu dreieinhalb Jahren Haft

Das Landgericht München I hat einen Mann nach einer tödlichen U-Bahn-Schubserei wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Es ordnete für den seit Jahren drogenabhängigen Angeklagten außerdem die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an (Urteil vom 27.10.2017, Az.: 1Ks 128 Js 200729/16).

87-Jähriger stürzte auf Kopf und verstarb

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der heute 37-Jährige im Juni 2016 einen 87-Jährigen nach einem Wortgefecht beim Einsteigen in eine U-Bahn am Marienplatz zu Fall gebracht hatte und sich des tödlichen Risikos bewusst war. Der Senior schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf, erlitt eine Platzwunde und ein Schädelhirntrauma. Er starb drei Monate später an den Folgen. Das Gericht sprach seinen Erben ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu.

Reue des Angeklagten strafmildernd berücksichtigt

Der Angeklagte hatte sich gleich zu Prozessbeginn entschuldigt: "Ich wollte zu keiner Zeit, dass das so ausgeht und dass das passiert." Die Reue wirkte sich laut Gericht strafmildernd aus. Es sei sicher nicht seine Absicht gewesen, den älteren Mann zu verletzen oder zu töten - aber er habe es billigend in Kauf genommen, hieß es bei der Urteilsbegründung. Die Verteidigung will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.

Staatsanwaltschaft hatte mehr als vier Jahre Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und vier Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fast drei Jahre wegen fahrlässiger Tötung sowie auf Unterbringung in einer Entzugsklinik.

LG München I, Urteil vom 27.10.2017 - 27.10.2017 1Ks 128 Js 200729/16

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2017 (dpa).

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