Abshir A. schloss sich "AlShabab" in Somalia an
Der deutsche Staatsangehörige Abshir A. hatte sich seit 2011 zunehmend radikalisiert. Spätestens Ende 2011 fasste er den Entschluss, sich der Terrorvereinigung "AlShabab" in seinem Heimatland Somalia anzuschließen und für sie zu kämpfen. Anfang 2012 reiste er über London und Dubai nach Somalia und absolvierte dort in einem "AlShabab"-Trainingslager eine rund viermonatige ideologische und militärische Ausbildung. Anschließend wurde er auf einem Stützpunkt der "AlShabab" eingesetzt, schied aber schon nach kurzer Zeit wegen gesundheitlicher Probleme aus dem paramilitärischen Dienst der Vereinigung wieder aus. Nachdem er sich noch längere Zeit in Somalia aufgehalten hatte, kehrte er Anfang Juli 2016 nach Deutschland zurück und wurde bei seiner Einreise am Flughafen in Frankfurt am Main festgenommen.
Özkan C. schloss sich "Junud alSham" an
Der türkischstämmige Özkan C. hatte sich spätestens seit 2009 in der islamistisch-salafistischen Szene bewegt. 2013 reiste er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen langjährigen Freunden Fatih I. und Mahmoud B. sowie deren Ehefrauen über die Türkei nach Syrien in die Provinz Latakya, um als Kämpfer am Jihad teilzunehmen. Er schloss sich dort der Terrorvereinigung "Junud alSham" an und absolvierte eine Ausbildung als Kämpfer. Im Zuge dieser Ausbildung erhielt er ein Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow AK 47 mit Munition zur eigenen Verwendung, mit dem er sich auf Kampfhandlungen in Syrien vorbereitete. Darüber hinaus erteilte er anderen deutschsprachigen Kämpfern, die sich der "Junud alSham" angeschlossen hatten, Arabischunterricht.
OLG verhängt Haftstrafen
Das OLG hat den 29jährigen Abshir Ahmed A. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig. Den gleichaltrigen Özkan C. verurteilte das OLG wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.