Ein Verein von Fluglärmgegnern ist nicht berechtigt, seine für den 25.04.2018 angemeldete Demonstration im Innenhof des Brandenburger Landtags abzuhalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt (Beschluss vom 24.04.2018, Az.: OVG 1 S 34.18).
Mehr lesenBGB §§ 130, 131, 328, 331, 516, 518, 2247, 2253
1. Verfügt ein Erblasser in einem Testament umfassend über sein Vermögen, so kann dies jedenfalls dann als konkludenter Widerruf einer früheren entgegenstehenden rechtsgeschäftlichen Erklärung anzusehen sein, wenn der Erblasser sich von dieser Erklärung auch schon zu Lebzeiten jederzeit hätte einseitig lösen können.
2. Das Bewusstsein, in einem Testament die Verteilung des Vermögens umfassend zu regeln, schließt das Bewusstsein, dass damit etwaige entgegenstehende frühere Verfügungen widerrufen werden, mit ein. Ein gesondertes Erklärungsbewusstsein, das gezielt auf den Widerruf einer bestimmten Willenserklärung gerichtet ist, ist darüber hinaus nicht erforderlich.
3. Eine Willenserklärung in einem in amtliche Verwahrung genommenen Testament ist gegenüber jedem als abgegeben anzusehen, den es angeht, auch wenn er in dem Testament nicht bedacht ist. (Leitsätze der Redaktion)
BGH, Urteil vom 30.01.2018 - X ZR 119/15, BeckRS 2018, 04247
Mehr lesenDie Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG (Mindestlohngesetz), die für Zeitungszusteller einen bis zum 31.12.2015 auf 75%, ab dem 01.01.bis zum 31.12.2016 auf 85% herabgesetzten und für das Jahr 2017 auf 8,50 Euro festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen hat, ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Allerdings gestanden die Erfurter Richter der Klägerin einen höheren Nachtzuschlag zu (Urteil vom 25.04.2018, Az.: 5 AZR 25/17).
Mehr lesenDas Finanzgericht Hamburg hat im Anschluss an seine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Verlustabzugsbeschränkung gemäß § 8c Satz 2 KStG a.F. (jetzt: § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG) nun auch vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Es räumte dem Interesse des Steuerpflichtigen an einer Vollziehungsaussetzung den Vorrang ein, weil in Anbetracht der BVerfG-Entscheidung zu § 8c Satz 1 KStG a.F. (jetzt: § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) anzunehmen sei, dass das BVerfG die vorgelegte Vorschrift rückwirkend für nichtig erklären wird (Beschluss vom 11.04.2018, Az.: 2 V 20/18).
Mehr lesenDen Mitgliedern einer vorgeblich aus Syrien stammenden Familie ist zu Recht die ihnen zuvor zuerkannte Flüchtlingseigenschaft wieder aberkannt worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 05.04.2018 entschieden und die Klage der Familie abgewiesen. Die Herkunftsangaben seien falsch gewesen, wie die Unkenntnis der Kläger über ihr angebliches syrisches Heimatdorf und fehlende Arabischkenntnisse belegt hätten (Az.: 8 K 1648/16.A).
Mehr lesenIn seiner Rede auf der Mitgliederversammlung der Hanseatischen Reachtsanwaltskammer am 23.04.2018 hat Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem scheidenden Vorsitzenden Otmar Kury für mehr als zehn Jahre unerschrockene und standfeste Arbeit in der Kammer gedankt und dabei die große Bedeutung der Anwälte im deutschen Rechtsstaat betont. "Recht muss für alle da sein, für Groß und Klein, in allen Winkeln, für alle bezahlbar und nachvollziehbar", so Steffen.
Mehr lesenDie Entschlüsselung, Öffnung und Sichtung von Dateien auf einem Datenträger der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwig-Universität Freiburg, der in einem Vereinsverbotsverfahren vom Landeskriminalamt beschlagnahmt worden war, ist zulässig. Insbesondere seien diese Maßnahmen verhältnismäßig und mit Grundrechten vereinbar, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 06.04.2018, Az.: 4 K 9673/17, nicht rechtskräftig).
Mehr lesenGG Art. 103 I; ZPO § 522 II, § 538
1. Art. 103 I GG gebietet es, dass das Gericht den Ablauf gesetzlicher oder von ihm zur Äußerung gesetzter Fristen abzuwarten hat. Wenn das Gericht ein innerhalb einer solchen Frist erfolgtes Vorbringen bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt, schränkt es das rechtliche Gehör in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise ein und verstößt gegen Art. 103 I GG.
2. Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann auch in einem solchen Fall aber nur Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Berücksichtigung des fristgerecht eingegangenen Vorbringens das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte. (Leitsätze des Bearbeiters)
BVerfG, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17, BeckRS 2018, 1782
Mehr lesenDer Bund soll nach dem Willen des Bundesrates die finanzielle Verantwortung für den Umgang mit sogenannten Rüstungsaltlasten des Zweiten Weltkrieges übernehmen. Die sieht ein Entwurf der Länderkammer (BT-Drs. 19/1718) für ein "Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz (RüstAltFG)“ vor. Die aktuelle Staatspraxis reicht nach Ansicht des Bundesrates nicht aus, wie die Bundestagspressestelle am 24.04.2018 mitteilte.
Mehr lesenIm Dauerstreit über die zu dreckige Luft in deutschen Städten zögert die Europäische Kommission eine mögliche Klage noch etwas hinaus. Anders als angekündigt kommt die Entscheidung nicht mehr im April, sondern frühestens im Mai 2018, wie die Deutsche Presse-Agentur am 24.04.2018 aus der Brüsseler Behörde erfuhr. Für die Bundesregierung bedeutet dies eine weitere kleine Schonfrist, für Dieselbesitzer und Autohändler aber vor allem Unsicherheit.
Mehr lesen