Empfehlungen an das Bundesjustizministerium
Der Beschluss fiel am 07.06.2018 bei der Justizministerkonferenz in Eisenach. Mehrere Länder stimmten aber dagegen, darunter Berlin. In der Hauptstadt bleibe es dabei, dass man bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel straffrei besitzen könne, erklärte die Justizverwaltung auf Anfrage. Vorgeschlagen hatte die Sechs-Gramm-Grenze Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU). Direkte rechtliche Auswirkungen haben die Beschlüsse der Justizministerkonferenz nicht, sie gehen als Empfehlungen an das Bundesjustizministerium.
Punkte-Handel unter Strafe stellen
Insgesamt verhandelten die Justizminister der Länder fast 50 Themen in Eisenach. Nach ihren Vorstellungen soll der sogenannte Punkte-Handel, bei dem andere die Strafen von Verkehrssündern gegen Bezahlung übernehmen, grundsätzlich unter Strafe gestellt werden. Im Internet gibt es Anbieter, die die Punkte für die Verkehrssünder übernehmen. Dieser Praxis wollen die Minister nun einen Riegel vorschieben.
Künstlich generierte Missbrauchsbilder für Ermittlungen gegen Kinderpornographie
Bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie sollen Polizisten künstliche, am Computer generierte Missbrauchsbilder hochladen dürfen, um Zugang zur Szene zu bekommen und damit auch zu den Tätern und Hintermännern.
Schutzlücke im Opferentschädigungsgesetz schließen
Auch Opfer von mit Autos begangenen Terroranschlägen sollen ein Recht auf Entschädigung erhalten. Bisher gebe es eine entsprechende Lücke im Opferentschädigungsgesetz, sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne). Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin habe die Notwendigkeit aufgezeigt. Der Beschluss hierzu sei einstimmig ergangen.
Gesetzliche Rente für Strafgefangene
Strafgefangene sollen für ihre im Gefängnis geleistete Arbeit eine gesetzliche Rente erhalten. Die Minister versprechen sich davon unter anderem eine bessere Eingliederung in die Gesellschaft nach Ende der Haft.
Mehr Befugnisse im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen
Für die Vorbereitung von Online-Durchsuchungen sollen Polizisten in schweren Kriminalitätsfällen heimlich in die Wohnung von Verdächtigen eindringen dürfen, um Späh-Programme auf Computern und anderen Geräten zu installieren.