Der Bundesrat fordert deutlich höhere Entschädigungen für Personen, die zu Unrecht inhaftiert worden waren. In einer am 08.06.2018 gefassten Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Die Erhöhung ist aus Sicht der Länder erforderlich, weil die seit neun Jahren geltende Pauschale von 25 Euro pro Tag nicht mehr angemessen sei.
Entschädigung soll Wertschätzung der Freiheit verdeutlichen
Die Anhebung solle für sämtliche Fälle zu Unrecht erlittener Haft gelten. Sie müsse über den bloßen Inflationsausgleich hinausgehen und den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken stärken sowie die Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit verdeutlichen, heißt es in der Begründung der Entschließung.
Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2018.
Aus dem Nachrichtenarchiv
69. Deutscher Anwaltstag in Mannheim: Rechtsstaat im Fokus, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.06.2018, becklink 2010088
DAV fordert höhere Entschädigung für unschuldig Inhaftierte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.01.2014, becklink 1030745