Nur einen Tag nach der Beschlussfassung des Bundestages hat der Bundesrat ein Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz gebilligt. Es setzt die Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof weiterhin auf 20.000 Euro fest. Beschwerden bei niedrigeren Werten der Berufungsentscheidung sind damit auch künftig nicht möglich.
Verlängerung bis Ende 2019
Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung laufe eigentlich zum 30.06.2018 aus, berichtet die Länderkammer. Das nunmehr verabschiedete Gesetz verlängere sie nochmals bis zum 31.12.2019. Die Streitwertbegrenzung soll die Zivilgerichte entlasten: den Bundesgerichtshof, indem weniger Verfahren bei den Zivilsenaten eingehen, die Land- und Oberlandesgerichte, deren Urteile schneller rechtskräftig werden.
Inkrafttreten für 01.07.2018 geplant
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es könne danach wie geplant zum 01.07.2018 in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2018.
Zum Thema im Internet
Das Gesetz (Drs.-Nr.: 254/18) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Gravenhorst, Streit- und Gegenstandswert im Kündigungsschutzprozess,
NZA-RR 2018, 57
Brückner/Guhling/Menges, Die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen – eine Dauerbaustelle?, DRiZ 2017, 200
Winter, Die Nichtzulassungsbeschwerde – ein Scheinrechtsmittel,
NJW 2016, 922
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat für Entlastung der Sozialgerichte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.02.2018,
becklink 2008987