Bundesrat billigt weitere Begrenzung der Nichtzulassungsbeschwerde im Zivilverfahren

Nur einen Tag nach der Beschlussfassung des Bundestages hat der Bundesrat ein Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz gebilligt. Es setzt die Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof weiterhin auf 20.000 Euro fest. Beschwerden bei niedrigeren Werten der Berufungsentscheidung sind damit auch künftig nicht möglich.

Verlängerung bis Ende 2019

Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung laufe eigentlich zum 30.06.2018 aus, berichtet die Länderkammer. Das nunmehr verabschiedete Gesetz verlängere sie nochmals bis zum 31.12.2019. Die Streitwertbegrenzung soll die Zivilgerichte entlasten: den Bundesgerichtshof, indem weniger Verfahren bei den Zivilsenaten eingehen, die Land- und Oberlandesgerichte, deren Urteile schneller rechtskräftig werden.

Inkrafttreten für 01.07.2018 geplant

Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es könne danach wie geplant zum 01.07.2018 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2018.