Konzept zur Übertragung der Strommengen erforderlich
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, umgehend gemeinsam mit den Konzernen ein Konzept zur Übertragung der Strommengen zu entwickeln. Dieses solle regeln, auf welche Weise Strommengenübertragungen die energiepolitischen Anforderungen in Deutschland bestmöglich unterstützen und die Energiewende beschleunigen können.
Gesetzliche Regelung möglicherweise notwendig
Falls ein solches Konzept nicht in angemessener Zeit entwickelbar sei, hält der Bundesrat eine gesetzliche Regelung für notwendig, die die Übertragung von Reststrommengen auf Kraftwerke im Netzausbaugebiet entweder untersagt oder der Zustimmung der Bundesregierung unterstellt. Dabei sei darauf zu achten, dass keine weiteren Entschädigungsansprüche entstehen.
Lob für Ausschluss der Neuregelung einer Laufzeitverlängerung
Der Bundesrat begrüßt dagegen, dass die Neuregelung eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke ausschließt. Positiv bewertet er auch, dass eine Entschädigung nur möglich ist, wenn die Energiekonzerne sich ernsthaft um Übertragung der Reststrommengen auf andere Werke bemüht haben.
Handlungsbedarf nach höchstrichterlichem Urteil
Mit der geplanten Neuregelung setzt der Bund ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2017, 217) um. Die Karlsruher Richter hatten im Dezember 2016 den Atomausstieg im Grundsatz bestätigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass Randinteressen der Konzerne betroffen sind, die eine finanzielle Entschädigung erfordern. Der Regierungsentwurf will diese höchstrichterlichen Vorgaben nun umsetzen.