Bundesrat: EU-Vorschlag gegen unlautere Handelspraktiken noch verbesserungsfähig

Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verbieten möchte, um Landwirte sowie kleine und mittlere Lebensmittelunternehmen zu stärken. Der Richtlinienvorschlag sei ein wichtiger Beitrag zur grundsätzlichen Besserstellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette, heißt es in der am 08.06.2018 beschlossenen Stellungnahme. Doch solle eine neue Richtlinie nach Vorstellung des Bundesrats auch auf größere Handelsketten ausgedehnt werden.

Schutz unterlegener Lieferanten stärken

Vor allem das geplante Verbot der verlängerten Zahlungsfristen und die Möglichkeit zu vertraulichen Beschwerden werde vom Bundesrat begrüßt. Ebenso die Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbote, denn auch diese seien wirksame Maßnahmen zum Schutz unterlegener Lieferanten. Entgegen der Kommission sei der Bundesrat jedoch der Auffassung, dass neben kleinen und mittelständischen Unternehmen auch größere Marktteilnehmer von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind. So seien beispielsweise eine Vielzahl Privat- und Genossenschaftsunternehmen der Milchverarbeitung in einer vergleichbar unterlegenen Verhandlungsposition. Die Richtlinie solle sich auch auf solche Lieferanten erstrecken. Entscheidendes Anknüpfungskriterium müsse daher die Marktmacht und nicht das Merkmal KMU sein.

Überprüfung im Einzelfall

Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat die Regelung, wonach Handelspraktiken bereits dann als gerechtfertigt gelten, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Auch solche Bedingungen könnten einseitig aufgezwungen worden und damit unlauter sein. In diesem Punkt halten die Länder eine Regelung für sachgerechter, die eine Einzelfallprüfung verlangt. Ähnlich argumentieren sie bei Zahlungen, die für die Lagerung von Lebensmittelerzeugnissen erhoben werden und die laut Richtlinienvorschlag der Vertragsfreiheit unterliegen sollen. Auch hier bestehe die Gefahr, dass sich der Käufer bei einem Marktungleichgewicht einseitig durchsetzt.

Beschwerdemöglichkeit erweitern

Die Beschwerdemöglichkeit an die jeweilige Durchsetzungsbehörde des Mitgliedstaates sollte nach Ansicht des Bundesrates nicht nur Erzeugerorganisationen, sondern allen Organisationen und Vereinigungen von Lieferanten und Verkäufern zustehen. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Europäische Kommission, zusätzlich auch an die Bundesregierung.

EU-Kommission wird zum allerersten Mal zu diesem Thema tätig

Mit ihrem Richtlinienvorschlag trifft die EU-Kommission zum allerersten Mal Maßnahmen für ein Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette. Unzulässig sollen danach verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen sowie erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln sein. Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen für eine wirksame Durchsetzung der neuen Verbote: Werden Verstöße festgestellt, können nationale Behörden Sanktionen verhängen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2018.