Haushaltsentwurf: Länder fordern nachhaltige Investitionen im Jahr 2018 - Integrationspauschale zu niedrig

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Etatentwurf für das laufende Jahr am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts festhält. Dies geht aus einer Stellungnahme vom 08.06.2018 hervor. Wachsstumstärkende Ausgaben sollten allerdings ein noch größeres Gewicht erhalten, fordern die Länder. Die vorgesehene Integrationspauschale hält der Bundesrat für nicht ausreichend, um die Kosten der Länder und Kommunen aufzufangen. Sie müsse mindestens in der bisherigen Höhe fortgeführt, bedarfsgerecht verstärkt und erweitert werden.

Enge Abstimmung bei Umsetzung der staatlichen Digitalisierungsstrategie

Investitionen in Bereichen wie Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaziele sowie Kinderbetreuung und Schulen müssten konsequent angegangen werden, fordern die Länder. Gerade die Digitalisierung sei ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands. Die Umsetzung der staatlichen Digitalisierungsstrategie setze eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden voraussetzt. Der Bund müsse sich seiner gesamtstaatlichen finanziellen Verantwortung stellen, heißt es in der Stellungnahme.

Freistellung von Kompensationsleistungen gefordert

Darüber hinaus erinnerte der Bundesrat an die Zusage der Bundesregierung, dass die Verpflichtung der Länder zu jährlichen Kompensationsleistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Deutschen Einheit zum 31.12.2018 endet. Da die Schulden dann endgültig getilgt seien, solle die Bundesregierung nunmehr die notwendigen Schritte einhalten, um die Länder ab 2019 vollständig von den Kompensationsleistungen freizustellen, betonte der Bundesrat.

Ausgaben steigen um 3,1 Prozent

Der geplante Etat für das laufende Haushaltsjahr sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 341 Milliarden Euro vor. Damit steigen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,1%. Der Regierungsentwurf ist bereits der zweite für das laufende Haushaltsjahr. Der erste war aufgrund der Bundestagswahlen im vergangenen Herbst dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen. Das geplante Gesetz soll rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2018.