Ukraine beschließt Einrichtung eines Antikorruptionsgerichts

Das ukrainische Parlament hat die Schaffung eines Sondergerichts für Korruptionsverfahren beschlossen. Dafür stimmte am 07.06.2018 eine breite Mehrheit von 315 der nominell 450 Abgeordneten in Kiew. "Das ist ein Sieg. Ein Sieg des ukrainischen Volkes. Mein Sieg als Präsident", betonte Petro Poroschenko nach der Abstimmung. Kein anderes Land der Welt habe so eine entschlossene Antikorruptions-Gesetzgebung wie die Ukraine. Der Gerichtshof sei unabhängig und ein Teil des reformierten Gerichtssystems.

Finanzhilfen von Schaffung des Gerichts abhängig gemacht

Von der Schaffung des Gerichts hatten der Internationale Währungsfonds (IWF) und die EU die Gewährung weiterer Finanzhilfen für das Land abhängig gemacht. Es soll die bislang wenig wirksamen Einrichtungen zur Bekämpfung der Korruption ergänzen, nämlich ein Ermittlungsbüro und eine spezialisierte Staatsanwaltschaft.

Kommission aus ukrainischen Juristen und internationalen Experten

Die Richter werden von einer Kommission aus ukrainischen Juristen und internationalen Experten ernannt. Dabei können die Ausländer eine Ernennung blockieren. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International zählt die Ex-Sowjetrepublik Ukraine neben Russland zu den korruptesten Ländern in Europa.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2018 (dpa).