Länder für Beteiligungsrechte der Sozialpartner bei Schaffung der Agentur
Der Bundesrat befürchtet, dass es durch die Arbeitsagentur zu Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik kommen kann. Die Aufgaben und Befugnisse der Behörde sollten deshalb klar definiert werden. Außerdem müsse ihr Mehrwert geprüft werden, wobei besonders darauf zu achten sei, dass es nicht zu Doppelungen mit Tätigkeiten von bereits bestehenden Agenturen wie dem Europäischen Netzwerk für öffentliche Arbeitsverwaltungen kommt. Ausdrücklich betonen die Länder, dass die Beteiligungsrechte der Sozialpartner bei der Schaffung der Europäischen Arbeitsbehörde erhalten bleiben müssen.
Zuständig für rund 17 Millionen EU-Bürger
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die Europäische Arbeitsagentur helfen, faire Arbeitsbedingungen für die rund 17 Millionen EU-Bürger zu sichern, die jenseits der eigenen Grenzen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Auch für Berufspendler wäre sie zuständig. 140 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro sieht die EU-Kommission für die neue Behörde vor, die ihre Arbeit bereits 2019 aufnehmen soll. Die Agentur werde über Jobangebote in der EU informieren und Arbeitnehmer sowie Unternehmen beraten, wenn es um unterschiedliche Sozialversicherungsvorschriften geht. Darüber hinaus habe sie die Aufgabe, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einhaltung von EU-Regeln zu überwachen, etwa die zur Entsendung von Arbeitern. Die Stellungnahme des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung, damit sie sie bei ihren Verhandlungen mit der EU-Kommission berücksichtigt.