FDP will Finanzamts-Zins senken

Der von den Finanzbehörden erhobene Zins bei Nachzahlungen soll gesenkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 19/2579), nachdem der Bundesfinanzhof in einem Urteil schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von 0,5% für jeden vollen Monat erhoben hatte (DStR 2018, 1020).

FDP: Zinssatz unverhältnismäßig und ungerecht

Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreite den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität beträchtlich, da sich ein niedriges Marktzinsniveau strukturell und nachhaltig verfestigt habe, schreibt die FDP-Fraktion unter Berufung auf das Urteil. Der Richterspruch mache deutlich, dass der seit 50 Jahren bestehende Zinssatz von 6% im Jahr in Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahler sei. Eine Absenkung sei geboten, so die FDP-Fraktion, die die Regierung zu einer Prüfung auffordert, ob der Zinssatz an einen Referenzzinssatz gekoppelt werden kann.

Ungleichbehandlung zwischen erhaltenen und gezahlten Zinsen

Außerdem macht die FDP-Fraktion auf eine weitere Ungleichbehandlung zwischen erhaltenen und gezahlten Zinsen aufmerksam: Vom Finanzamt erhaltene Zinsen seien steuerpflichtig, gezahlte Zinsen könnten aber nicht steuermindernd geltend gemacht werden.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juni 2018.

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