Bundesrat für nur zwei Instanzen
So regt er die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberlandesgerichte und damit einen zweizügigen Rechtszug für eine effiziente Rechtsdurchsetzung an. Der Regierungsentwurf gehe mit der sukzessiven Zuständigkeit von Landgericht, Oberlandesgericht und BGH derzeit von einem dreizügigen Rechtszug aus. Außerdem schlägt die Länderkammer eine Regelung vor, die es auch geschäftsunfähigen und beschränkt geschäftsfähigen Verbrauchern ermöglicht, an dem Musterfeststellungsklageverfahren teilzunehmen.
Vermeidung von Rechtsunsicherheiten
Mit einer eindeutigen Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Gerichte möchten die Länder Rechtsunsicherheiten und "forum shopping" vermeiden. Darüber hinaus warnen sie davor, dass die bislang vorgesehenen Klagevoraussetzungen nicht zu einer Verengung des Anwendungsbereichs der Musterfeststellungsklage führen dürfen und fordern, dass es Verbrauchern möglich sein soll, im Falle eines geänderten Feststellungszieles ihre Klage zurückzunehmen.
Hintergrund
Die geplante Musterfeststellungsklage ermögliche es Verbrauchern in Deutschland erstmals, gemeinsam vor Gericht aufzutreten. Sie solle ihnen helfen, leichter gegen Unternehmen vorzugehen, wenn sie ungerechtfertigt benachteiligt wurden. Zum Beispiel durch unwirksame Strompreiserhöhungen, unzulässige Bankgebühren oder unwirksame Massenkündigungen von Bausparverträgen. Das neue Klagerecht ermögliche den Parteien einen Vergleich, der den Verbrauchern eine gewisse Summe als Entschädigung zuspricht. Wenn kein Vergleich ergehe, erlasse das Gericht ein Feststellungsurteil, in dem es das Bestehen oder das Nichtbestehen der geltend gemachten Ansprüche erkläre. Ein Zahlungstitel gehe damit noch nicht einher.
Die Voraussetzungen
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen, wobei nur anerkannte und besonders qualifizierte Verbände zugelassen werden. Sie müssen unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben. Um eine Musterfeststellungsklage erheben zu können, müssen laut Gesetzentwurf mindestens 10 Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden.
Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung reicht sie diese an den Bundestag weiter, der seine Beratungen bereits aufgenommen hat.