Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Arzneimittelversorgung (AMVSG) ist unter Gesundheitsexperten umstritten. Vertreter der Ärzteverbände und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie Einzelsachverständige äußerten sich anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zur Novelle am 14.12.2016 auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen kritisch über wichtige Details der Reform.
Mehr lesenEine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke. Nach einer Tragezeit von einem Jahr sei eine Perücke trotz sorgfältiger Pflege nicht mehr als Dauerversorgung geeignet, entschied das Sozialgericht Koblenz mit Urteil vom 30.11.2016 (Az.: S 9 KR 756/15; S 9 KR 920/16).
Mehr lesenDie Zulassung zu einem Master-Studiengang darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass das mit der Bewerbung einzureichende Motivationsschreiben keine hinreichende wissenschaftliche “Originalität“ erkennen lässt. Motivationsschreiben stellten weder eine spezielle fachliche Studienanforderung dar noch böten sie eine zuverlässige Grundlage, den Grad der "besonderen Eignung" zu messen, entschied das Verwaltungsgericht Münster mit Beschluss vom 13.12.2016 (Az.:9 L 1299/16).
Mehr lesenDas Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 15.12.2016 entschieden, dass das Testament des umstrittenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt gültig ist. Dem im Testament als Alleinerbe eingesetzten Kunstmuseum Bern sei der Erbschein zu Recht erteilt worden. Das OLG hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Das Erbscheinverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Die millionenschwere Kunstsammlung kann nun an das Kunstmuseum Bern gehen (Az.: 31 Wx 144/15).
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes nicht zur Entscheidung angenommen. Das Grundgesetz schreibe eine örtliche Begrenzung der Prüfungskompetenz des Medizinischen Dienstes nicht vor, wenn dieser auf Grundlage von §§ 275, 276 SGB V tätig wird (Beschluss vom 08.11.2016, Az.: 1 BvR 935/14).
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines Afghanen nach Vornahme einer Folgenabwägung vorläufig, längstens jedoch bis zum 26.01.2017, untersagt. Der Stopp sei aufgrund besonderer Einzelfallumstände erfolgt: Der Abschluss des Asylerstverfahrens liege bereits 30 Monate zurück, so dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen sei. Bei der Folgenabwägung sei maßgeblich, dass dem Antragsteller eine Fortführung seines Asylfolgeantrags nach erfolgter Abschiebung unmöglich wäre, wenn sich später herausstellen würde, dass die Abschiebung rechtswidrig war. Ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar seien, hat das BVerfG ausdrücklich offen gelassen (Beschluss vom 14.12.2016, Az.: 2 BvR 2557/16).
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