BGH: Richter verließ Saal – Mordurteil aufgehoben

Weil der Vorsitzende Richter für eine Zeugenvernehmung den Verhandlungssaal verlassen hatte, muss ein Prozess um die Ermordung zweier Frauen in Lüneburg wiederholt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Lüneburg aufgehoben und in seinem am 15.12.2016 veröffentlichten Beschluss der Revision stattgegeben (Az.: 3 StR 84/16).

Ehefrau und deren Freundin mit zahlreichen Messerstichen ermordet

Das LG Lüneburg hatte einen Mann am 17.09.2015 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der angeklagte Jeside hatte nach Überzeugung der Lüneburger Richter seine Ehefrau und deren Freundin mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die 32 Jahre alte Ehefrau habe er getötet, weil sie ihn verlassen und Christin werden wollte. Die ein Jahr ältere Freundin, die Mitglied einer evangelischen Freikirche war, habe er für den Schritt seiner Frau mitverantwortlich gemacht.

Zwölf Jahre alte Tochter in gesondertem Video-Vernehmungsraum angehört

Der BGH hob das Urteil auf, weil der Vorsitzende Richter die damals zwölf Jahre alte Tochter des Angeklagten und dessen Ehefrau zu ihrem Schutz in einem gesonderten Video-Vernehmungsraum als Zeugin angehört hatte. Die Vernehmung war in den Sitzungssaal übertragen worden.

Ununterbrochene Gegenwart in Hauptverhandlung gesetzlich vorgeschrieben

Die Video-Vernehmung als solche sei nicht zu beanstanden, heißt es im BGH-Beschluss. Der Vorsitzende Richter hätte dazu aber den Sitzungssaal nicht verlassen dürfen. Seine ununterbrochene Gegenwart in der Hauptverhandlung sei gesetzlich vorgeschrieben. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer des LG Lüneburg neu verhandelt werden.

BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 3 StR 84/16

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2016 (dpa).

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