Türkei soll auf Menschenrechts-Klagen gegen Ausgangssperren reagieren

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Ankara dazu aufgefordert, zu Beschwerden von über 160 Klägern gegen Ausgangssperren im Südosten der Türkei Stellung zu nehmen. Die Mehrheit der Beschwerden werde als dringlich behandelt, teilte der Gerichtshof am 15.12.2016 in Straßburg mit. Eine Entscheidung in der Sache soll es zu einem späteren Zeitpunkt geben (Az.: 4159/16 und andere).

Tote während monatelanger Ausgangssperre

Ankara geht seit August 2015 in den kurdischen Gebieten mit Großeinsätzen gegen die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK vor. In manchen Städten galten teilweise monatelang und rund um die Uhr Ausgangssperren. Während einer solchen Sperre sollen in einem Keller in Cizre um die 100 Zivilisten gestorben sein. Die Berichte dazu gehen auseinander. Unter den Klägern in Straßburg sind Angehörige mutmaßlicher Opfer.

Reaktion auf PKK-Anschläge

Der Menschenrechtskommissar des Europarats hatte den türkischen Sicherheitskräften bereits zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen – darunter Verstöße gegen das Recht auf Leben. Die türkische Führung begründet die Militäroperationen mit Anschlägen der PKK und ihr nahe stehender Gruppen. Erst am 10.12.2016 waren nach offiziellen Angaben bei einem Doppelanschlag in Istanbul mindestens 44 Menschen getötet worden. Zu der Tat hatte sich eine PKK-Splittergruppe bekannt.

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2016 (dpa).

Mehr zum Thema