MiLoG § 1 II; EFZG § 4a; ArbZG § 6 V
1. Eine Anwesenheitsprämie, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt und bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt wird, stellt eine Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs dar.
2. Die Zahlung des Mindestlohns und der Anwesenheitsprämie sind funktional gleichwertig. Der Mindestlohn vergütet die Normaltätigkeit des Arbeitnehmers, zu der auch die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz zählt.
LAG Bremen, Urteil vom 10.08.2016 - 3 Sa 16/16 (ArbG Bremen-Bremerhaven), BeckRS 2016, 122772
Mehr lesen