"Sa­ta­nist von Wit­ten" nach 16 Jah­ren Haft wie­der frei

Der Mann, der nach einem Ri­tu­al­mord an einem Ar­beits­kol­le­gen als "Sa­ta­nist von Wit­ten" be­kannt wurde, ist nach mehr als 16 Jah­ren Haft wie­der frei. Er dürfe das Ge­fäng­nis so­fort ver­las­sen, er­klär­te das Land­ge­richt Bo­chum am 15.09.2017. Zuvor hatte die Staats­an­walt­schaft eine Be­schwer­de gegen die be­reits im Au­gust 2017 vom LG an­ge­ord­ne­te vor­zei­ti­ge Ent­las­sung zu­rück­ge­nom­men.

Ar­beits­kol­le­ge mit 66 Ham­mer­schlä­gen und Mes­ser­sti­chen ge­tö­tet

Der Mann war im Ja­nu­ar 2002 nach der Er­mor­dung eines Kol­le­gen mit 66 Ham­mer­schlä­gen und Mes­ser­sti­chen zu 15 Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. Ei­gent­lich wäre die Haft­zeit im Som­mer 2016 ab­ge­lau­fen. Sie wurde je­doch zu­nächst bis zum Früh­jahr 2018 ver­län­gert, weil ein Auf­ent­halt in der ge­schlos­se­nen Psych­ia­trie aus­nahms­wei­se nicht auf die Haft­zeit an­ge­rech­net wurde.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2017 (dpa).

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