BKartA lehnt staatliche Regulierung der Fremdabhebegebühren bei Geldautomaten ab

Das Bundeskartellamt ist der Auffassung, dass eine staatliche Regulierung der Fremdabhebeentgelte an Geldautomaten derzeit nicht zielführend wäre. Wie die Wettbewerbsbehörde am 15.09.2017 mitteilte, ist dies das Ergebnis einer umfassenden Untersuchung. Zu niedrig angesetzte Höchstgrenzen für die Entgelte könnten dazu führen, dass an bestimmten Standorten gar keine Automaten mehr unterhalten würden. "Wir werden den Markt aber weiter beobachten. Dabei behalten wir uns vor, in Einzelfällen, bei besonders hohen Fremdabhebegebühren an Geldautomaten, für die es weit und breit keine Alternative gibt, Preismissbrauchsverfahren einzuleiten", kündigte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, an.

Kostentransparenz verbesserte Lage für Verbraucher

Für die meisten Verbraucher sei es heute möglich, hohe Gebühren beim Geldabheben zu vermeiden, indem man entweder zur eigenen Bank geht, auf die bestehenden Verbundsysteme zurückgreift, einen anderen, preisgünstigeren Automaten benutzt, sich bei Tankstellen oder im Handel mit Bargeld versorgt oder auch eine Kreditkarte zum Abheben verwendet, so Mundt weiter. Grundlegend dafür sei die 2011 eingeführte Kostentransparenz, also die Tatsache, dass der Verbraucher vor der Transaktion am Automaten über die anfallenden Kosten informiert wird und sich gegebenenfalls dann noch anders entscheiden kann.

Vier verschiedene Geldautomatenverbünde

Zur Zeit existieren in Deutschland vier verschiedene Geldautomatenverbünde: einer der Genossenschaftsbanken, einer der Sparkassenorganisation, ein Verbund mehrerer größerer Privatbanken (Cash-Group) sowie der kleinste Verbund, dem Privatbanken und einige Banken, die dem Genossenschaftssektor zuzurechnen sind, angehören (Cash-Pool). Innerhalb der Geldautomatenverbünde fallen für die Kunden der Mitgliedsbanken keine oder nur sehr geringe Kosten für die Nutzung eines fremden Geldautomaten an. Aufgrund ihrer bedeutenden Marktposition seien diese Verbünde aber verpflichtet, über die Aufnahme beziehungsweise die Ablehnung neuer Mitglieder nach fairen, diskriminierungsfreien Kriterien zu entscheiden, betonte Mundt.

Redaktion beck-aktuell, 15. September 2017.

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