Ein Nürnberger Juristenpaar ist mit seinem Versuch gescheitert, per Verfassungsbeschwerde die CDU bei der Bundestagswahl auch in Bayern wählbar zu machen. Das Bundesverfassungsgericht habe beschlossen, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, teilten die Rechtsanwälte Christine und Rainer Roth am 20.06.2017 mit.
Mehr lesenErsichtlich nicht ernst gemeinte Erklärungen lösen keine Vertragsansprüche aus. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Hinweisbeschluss vom 02.05.2007 (Az.: 8 U 170/16) bekräftigt. In dem Fall stritten die Parteien um die Übereignung eines im Internet für im unteren fünfstelligen Bereich angebotenen Gebrauchtfahrzeugs gegen Zahlung von 15 Euro aufgrund der zwischen Käufer und Verkäufer geführten Konversation. Der Kläger hat seine Berufung inzwischen zurückgenommen.
Mehr lesenDer Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem Fehler und einer Krankheit (hier: Multiple Sklerose) können bei fehlendem wissenschaftlichem Konsens durch ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 21.06.2017 entschieden. Nationale Vermutungsregeln zur Beweisführung seien hingegen unzulässig, da sie die Beweislastregel in der Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG beeinträchtigen würden (Az.: C-621/15).
Mehr lesenTzBfG §§ 14 I 2 Nrn. 3, 8, II 1, 17; ZPO §§ 160 III Nr. 1, 162, 256 I, 278 VI 1, 561; BGB §§ 134, 138, 242; EGB-UNICE-CEEP § 5 Nr. 1
1. Eine Mitwirkung des Gerichts an einem Vergleich gem. § 278 VI 1 Alt. 1 ZPO ist nicht erfüllt und genügt damit nicht den Anforderungen des § 14 I 2 Nr. 8 TzBfG, wenn sich der Beitrag des Gerichts lediglich auf die Feststellung des Zustandekommens und den Inhalt des Vergleichs beschränkt.
2. Eine Unterbrechung von zwei Jahren schließt aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverhältnisse und damit einen Rechtsmissbrauch aus. Die Beschäftigung dient dann nicht mehr der Deckung eines ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarfs.
BAG, Urteil vom 21.03.2017 - 7 AZR 369/15 (LAG Sachsen-Anhalt), BeckRS 2017, 109938
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Stuttgart hat es einer Privatperson unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, Fotografien von im Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim ausgstellten Gemälden (weiterhin) in der Mediendatenbank Wikimedia Commons, die Mediendatenbank des Internet-Lexikons Wikipedia, hochzuladen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Revision wurde zugelassen (Urteil vom 31.05.2017, Az.: 4 U 204/16).
Mehr lesenDas Trauerspiel um die Kontrolle des deutschen Glücksspielmarktes geht weiter. Die erst im März 2017 von den Bundesländern mühsam ausgehandelte Reform wird wohl scheitern. Diese sieht zwar eine Öffnung des Wachstumsmarktes für Private vor, klammert das boomende illegale Online-Glücksspiel aber immer noch aus. "Schuld" an einem Scheitern der Novelle wird die neue "Jamaika"-Koalition aus CDU, FDP und Grünen in Kiel sein, die nicht mitziehen wird und ein neues Gesetzeswerk anstrebt. Mit im Boot sein könnten auch Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Hessen.
Mehr lesenDer 1959 in Essen geborene Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Rüdiger Linck ist am 20.06.2017 zum Vizepräsidenten des BAG ernannt worden.
Mehr lesenBundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 20.06.2017 den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Thomas Voelzke zum Vizepräsidenten des BSG ernannt. Voelzke folgt im Amt des Vizepräsidenten Rainer Schlegel nach, der am 01.10.2016 Präsident des BSG geworden war.
Mehr lesenDie Rapperin “Schwesta Ewa“ aus Frankfurt muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt am Main verhängte die Strafe am 20.06.2017 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung. Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sah das Gericht dagegen nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen mit polnischen Wurzeln unter anderem vorgeworfen, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben.
Mehr lesenDie Gemeinde Neckarwestheim kann die Castor-Transporte auf dem Neckar im Zusammenhang mit dem Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim vorläufig nicht verhindern, obwohl ihr keine Einsicht in das Sicherungskonzept gewährt wurde und daher nicht einschätzbar ist, ob der erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Freisetzung ionisierender Strahlung beachtet wurde. Die Interessen der Gemeinde sind vorliegend gegenüber dem öffentlichen Interesse an einem zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerkes nachrangig, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 20.06.2017 entschieden hat (Az.: 10 L 667.17).
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